v1.2 Mai 2026 – Entwurf eines Forschungsartikels (überarbeitet gemäß Ted Howards Korrespondenz zu v1.1; Unterscheidung zwischen Substrat und Laufzeit, vierkategorische Fehlbarkeit, trinarer Router-Ausgang). Konstruktive Parallele zu den Umsetzungsrichtlinien der Volksrepublik China von 2026 für intelligente Agenten.
16.05.2026
v1.2 Mai 2026 – Entwurf eines Forschungsberichts (überarbeitet gemäß Ted Howards Korrespondenz zu v1.1; Unterscheidung zwischen Substrat und Laufzeit, vier Kategorien der Fehlbarkeit, trinarer Router-Ausgang; siehe „Über diesen Bericht“)
Ein zivilgesellschaftlicher Vorschlag von My Digital Sovereignty Ltd, vorgelegt an neuseeländische politische Entscheidungsträger, Community-Organisatoren und Fachleute der Branche. Konzipiert als konstruktive Parallele zu den „Implementierungsrichtlinien für die standardisierte Anwendung und innovative Entwicklung intelligenter Agenten“ der Volksrepublik China aus dem Jahr 2026, verfügbar in englischer Übersetzung unter /research/translations/.
Dies ist der Entwurf v1.2 vom Mai 2026 eines zivilgesellschaftlichen Vorschlags von My Digital Sovereignty Ltd, der neuseeländischen Politiker*innen, Community-Organisator*innen und Fachleuten der Branche vorgelegt wurde. Kommentare sind über die ständigen Kanäle für Papierkommentare auf agenticgovernance.digital willkommen; Überarbeitungen als Reaktion auf Kommentare werden als v2 veröffentlicht.
Änderungsprotokoll v1 → v1.1 (14.05.2026): v1 wurde
zuvor am 14.05.2026 veröffentlicht und umgehend von Dr. Karaitiana Taiuru geprüft,
der darauf hinwies, dass die grundlegende Bezugnahme von v1 Te Mana Raraunga
Māori von 2016–2018 im KI-Kontext
überholt ist (gemäß seiner kritischen Analyse der Te Mana
Raraunga-Datenprinzipien vom 20. September 2025). v1.1 überarbeitet §0(iii), um Taiuru
kritische Analyse direkt zu zitieren; um Te Kāhui Raraunga
(das derzeit anerkannte operative Gremium für Māori -Datengouvernanz in
Aotearoa, Neuseeland, gegründet 2019) und dessen veröffentlichtes Modell Māori
sowie Māori AI Governance Framework als aktuelle Formulierungen zu zitieren;
Taiurubevorzugte Grundbegriffe (mana motuhake, rangatira)
an geeigneter Stelle zu übernehmen; und einen expliziten Unterabschnitt zur Lückenanalyse hinzuzufügen, in dem
aufgeführt wird, was dieser Vorschlag in der Dimension des te ao Māori
bereits leistet und was noch nicht. Die Punkte 4, 23, 37, §I Grundsatz 2 und §VI enthalten dieselbe
Aktualisierung der Quellenangaben. Die in diesem Vorschlag festgelegte Architektur bleibt gegenüber
v1 unverändert. v1 bleibt unter
/papers/aotearoa-nz-agentic-ai-framework-v1-may-2026.html
als historische Referenz zugänglich; diese URL führt zu v1.2.
Änderungsprotokoll v1.1 → v1.2 (16.05.2026): v1.1 wurde
von Ted Howard im Schriftwechsel überprüft; er wies darauf hin, dass die Darstellung der
sechs §0(i)-Primitiven in v1.1 als architektonische Sicherheitsmechanismen am besten zu rechtfertigen ist,
wenn die Unterscheidung zwischen Substrat und Laufzeitumgebung explizit gemacht wird. v1.2 fügt
einen klarstellenden Absatz nach der Liste der §0(i)-Framework-Primitiven ein, in dem die
Substratschicht (PKI / Föderations-Envelopes / portable Datensätze, entwickelt
in Paper A und
„Architectural Alignment“ §3.4) als architektonisches Pendant zur
Laufzeitschicht, die die sechs §0(i)-Dienste bilden. Die Durchsetzung der §0(i)-Grenzen
erhält den Rahmen der vier Kategorien der Fehlbarkeit (die Kategorien
sind gemeinschaftlich ausgehandelt und anfechtbar, keine festgelegten Wesensmerkmale) sowie den
Hinweis auf die dreistufige Router-Ausgabe (zulassen / verweigern / an Menschen eskalieren). Anhang
A: obj-3 (Umgehung) und obj-5 (Ausnutzung von Laufzeitdiensten) erhalten
Querverweise auf „Architectural Alignment“ §3.4 Substrat vs. Laufzeit,
§7.4 Überlebensfähigkeit unabhängig von der Eindämmung von Agenten, §7.5 Angriffsfläche der sozialen Ebene
(offene Grenze) und Paper A §5.3 PQC-Migrationshorizont.
Die in diesem Vorschlag spezifizierte Architektur bleibt gegenüber v1.1 unverändert; die
Überarbeitungen dienen der Klarstellung von Formulierungen, die im Dialog mit den Gutachtern zutage traten.
v1.1 bleibt unter
/papers/aotearoa-nz-agentic-ai-framework-v1.1-may-2026.html
als historische Referenz zugänglich.
v1.2 Operationalisierungsdurchlauf am selben Tag (16.05.2026 abends): §III(II) Punkt 10 (Blast-Radius-Mechanismus), §III(III) Punkte 11–12 (polyzentrische Governance-Grundlage), §III(IV) Punkt 13 (Föderationsmechanismen), §I Prinzip 4 (architektonisch ermöglichte Nachweise der Akzeptanz) und §IV (akzeptanzorientierte Entwicklung) – alle neunzehn Sektorpunkte – erhalten eine Verankerung in den Primitivfähigkeiten, damit politische Akteure sich im Ausschuss für die substanziellen Souveränitätsansprüche einsetzen können. Architektur-generisches Register: bezeichnet kryptografische Herkunft, Föderations- Umschläge, mitgliederorientierte Portabilität und Grenzdurchsetzung durch Fähigkeiten statt durch MDSL- Implementierung. §IV erhält einen einleitenden Absatz, der die vier Substrat- Primitiven einmalig benennt; jeder Sektorpunkt operationalisiert dann nur die sektorspezifische Ausprägung. Inhaltlich unverändert gegenüber v1.2 am Morgen; die Aktualisierung macht die Souveränitätsansprüche für Leser operativ lesbar, die sich in Ausschusssitzungen dafür einsetzen würden.
v1.1 Klarstellungsüberarbeitung am selben Tag (14.05.2026, abends): §0(i) Einleitungsabsatz überarbeitet, um explizit mit der Unterscheidung zwischen System- und Modellebene zu beginnen (Primitiven auf Systemebene, Laufzeitprüfungen auf Codeebene, substratunabhängig über Transformer-LLMs / JEPA-Stil / hybride Architekturen hinweg). Formulierung des Abschnitts „BoundaryEnforcer“: „durch Architektur statt durch Hoffnung“ → „durch Laufzeit-Interception statt durch Hoffnung“, um Mehrdeutigkeiten für Leser aus dem Ingenieursbereich zu verringern, die mit der LLM-Alignment-Debatte vertraut sind. Inhaltlich unverändert; dies ist eine Formulierungsänderung zur Verbesserung der Verständlichkeit. Ausgelöst durch einen technischen Leser, der die Primitiven in §0(i) mit Alignment-Behauptungen auf Modellebene in Verbindung brachte, die dort nicht aufgestellt werden.
v1.1 Klarstellungsrevision der Stufe 2 am selben Tag (15.05.2026): Jede der sechs §0(i)-Primitiven erhielt eine konkrete technische Analogie (privilegierte Systemaufrufe des Betriebssystemkerns / Circuit Breaker / Laufzeitprüfung vs. Ausrichtung während des Trainings / Konfiguration vs. Laufzeitargument / Verifizierungsgate an der Laufzeitgrenze / Koordinationsdienst). Die metakognitive Verifikationsprimitive wurde von „erfordert, dass Agenten ihre eigene Argumentation überprüfen“ in „setzt ein Verifikationsgatter vor die Aktionsausführung“ umformuliert, um das verbleibende Lesen auf Modellebene zu entfernen. Inhaltlich unverändert; redaktionelle Überarbeitungen zur besseren Verständlichkeit.
v1.1 Klarstellungsrevision auf Ebene 3 am selben Tag (15.05.2026): Anhang A hinzugefügt – „Häufige technische Einwände + Antworten“ – sechs Einwand-Antwort-Paare zu den Themen Skepsis gegenüber der LLM-Durchsetzung, Substrat-Agnostizismus, Umgehung von Agenten, Äquivalenz von Prompt-Engineering, Ausnutzung von Laufzeitdiensten und Werteentwicklung. Erweiterung der inhaltlichen Arbeit zu L1 + L2 am selben Tag; keine Ansprüche über die primitiven Spezifikationen in §0(i) hinaus.
Dieses Papier stellt keine Politik der neuseeländischen Regierung dar. Es wird nicht von der Krone unterstützt. Es ist in keinemformalen Sinne vertragsbegründet. Es handelt sich um einen Vorschlag der Zivilgesellschaft von My Digital Sovereignty Ltd, der neuseeländischen Interessengruppen als Grundlage für die Übernahme, Anpassung oder Ablehnung angeboten wird. Soweit seine Grundsätze für die eigene Arbeit des Übernehmers nützlich sind, können sie unter freizügigen Open-Source-Lizenzen genutzt werden; wo dies nicht der Fall ist, verbleiben sie auf der Seite.
Die gespiegelte Quellstruktur ist in englischer Übersetzung unter
/research/translations/china-cac-implementation-guidelines-2026.html
und im Original als„Implementierungsrichtlinien 2026“ der Cyberspace Administration of China
auf Mandarin veröffentlicht.
Dieses Papier schlägt einen souveränen, föderierten Rahmen für die Anwendung und Entwicklung intelligenter Agenten in Aotearoa Neuseeland vor, der als Beitrag der Zivilgesellschaft von My Digital Sovereignty Ltd. angeboten wird. Der Vorschlag ist als konstruktive Parallele zu den „Implementierungsrichtlinien 2026“ der Volksrepublik China für die standardisierte Anwendung und innovative Entwicklung intelligenter Agenten – sechs Abschnitte, vierzehn Unterabschnitte, achtunddreißig nummerierte Punkte – mit einem neuen vorangestellten Kapitel §0 „Philosophische Grundlagen“. §0 stützt sich auf drei Traditionen: die sechs Laufzeitdienste des Tractatus AI Safety Framework (Grenzdurchsetzung, Kontextdrucküberwachung, Querverweisvalidierung, Anweisungsbeständigkeit , metakognitive Verifizierung, Orchestrierung pluralistischer Deliberation ); die CARE-Prinzipien für indigene Daten-Governance (Carroll et al. 2020) und die globale Bewegung für indigene Daten-Souveränität , aus der sie hervorgegangen sind, einschließlich der auf dem Te Tiriti basierenden wissenschaftlichen Arbeiten von Te Mana Raraunga und Dr. Karaitiana Taiuru; sowie die internationale KI-Standards-Landschaft, die durch ISO/IEC JTC 1/SC 42 koordiniert wird (22989 Terminologie, 23053 Lebenszyklus, 23894 Risikomanagement, 42001 Managementsysteme ). Der Vorschlag befürwortet die Bildung eines Ausschusses unter einer geeigneten Dachorganisation – Kandidaten sind unter anderem die Royal Society Te Apārangi, das Spiegelkomitee SC42 von Standards New Zealand und das New Zealand AI Forum –, um Empfehlungen für den neuseeländischen Kontext zu entwickeln und einen internationalen Dialog zu führen. Dies ist der Entwurf v1 vom Mai 2026; Kommentare sind über die üblichen Kanäle für Papierkommentare auf agenticgovernance.digital willkommen.
Intelligente Agenten – intelligente Systeme, die zu autonomer Wahrnehmung, Gedächtnis, Entscheidungsfindung, Interaktion und Ausführung fähig sind – beschleunigen ihre Integration in die Datensätze, die Infrastruktur und die sozialen Prozesse von Aotearoa New Zealand. Dieser Vorschlag bietet einen Beitrag der Zivilgesellschaft dazu, wie diese Integration geregelt werden sollte: eine souveräne, föderierte Architektur, in der jeder Vorgang eines intelligenten Agenten in Bezug auf einen Datensatz einen zugeordneten, kryptografisch signierten Eintrag gegenüber dem Inhaber des Datensatzes erzeugt und in der die Koordination zwischen souveränen Einrichtungen durch bilaterale Föderation erfolgt. Der Vorschlag spiegelt die Struktur der Umsetzungsrichtlinien 2026 der Volksrepublik China wider, sodass die architektonischen Entscheidungen auf beiden Seiten in konstruktiver Parallele erscheinen und einen Dialog mit den Verfassern dieses Rahmens, mit internationalen Kollegen sowie mit neuseeländischen politischen Entscheidungsträgern, Community-Organisatoren und Fachleuten aus der Branche eröffnen. My Digital Sovereignty Ltd bietet dies als Ausgangspunkt – zur Übernahme, Anpassung und Überarbeitung – unter freizügigen Open-Source-Lizenzen an. Es wird als Beitrag der Zivilgesellschaft angeboten und erhebt keinen Anspruch auf den Status einer staatlichen Politik. Soweit seine Grundsätze für die eigene Arbeit des Anwenders nützlich sind, stehen sie zur freien Verwendung zur Verfügung; wo dies nicht der Fall ist, bleiben sie auf der Seite.
Wir beginnen mit den Grundlagen, da Architektur aus der Philosophie folgt. Die Empfehlungen, die in §I–§VI folgen, sind keine willkürlichen technischen Entscheidungen; sie sind Implikationen philosophischer Verpflichtungen, die in diesem Abschnitt ausdrücklich benannt werden. Drei Strömungen laufen hier zusammen: die strukturelle Darstellung desTractatus AI SafetyFramework, wie intelligente Agenten sicher mit Datensätzen souveräner Instanzen umgehen können, die unter agenticgovernance.digital entwickelt und offen veröffentlicht wurde; die globale Bewegung für indigene Datensouveränität, die zum Ausdruck bringt, dass Daten über Menschen diesen Menschen und den Gemeinschaften, denen sie angehören, gehören; und die internationale Arbeit an KI-Standards, die durch ISO/IEC JTC 1/SC 42 koordiniert wird und das formales Vokabular bereitstellt, mit dem architektonische Empfehlungen in der organisatorischen Praxis umsetzbar werden. Die Nennung aller drei zu Beginn ist Teil des konstruktiven Beitrags, den dieser Vorschlag zum Dialog leistet – mit den Verfassern der „2026 Implementation Guidelines“ der Cyberspace Administration of China, mit neuseeländischen politischen Entscheidungsträgern und Gemeinschaftsorganisatoren sowie mit internationalen Kollegen, die an parallelen Fragestellungen arbeiten.
Das Tractatus besteht aus sechs Primitiven auf Systemebene,
die gemeinsam die architektonischen Bedingungen festlegen,
unter denen intelligente Agenten sicher mit Datensätzen arbeiten können,
die von souveränen Instanzen verwaltet werden. Es handelt sich dabei nicht um
Abgleichtechniken auf Modellebene, sondern um Laufzeitprüfungen auf Codeebene,
die den Agenten umschließen, unabhängig davon, wie der zugrunde liegende
Agent (aktuelle Transformer-LLMs, zukünftige Architekturen im JEPA-Stil,
hybride Systeme) aufgebaut oder trainiert ist. Sie fangen das Verhalten an der Laufzeitgrenze ab und überprüfen es
– dieselbe architektonische Form wie beim Scoping von Dateisystemfunktionen
oder bei OAuth-Bereichsprüfungen. Eine funktionierende Demo der Primitive zur
Grenzdurchsetzung finden Sie unter
/demos/boundary-demo.html.
[ZITAT: Stroh, J. (2026). Tractatus AI Safety Framework – Kernwerte und -prinzipien sowie Kernkonzepte des Tractatus. Agentic Governance Digital. https://agenticgovernance.digital – beide Werke CC BY 4.0.]
Die Durchsetzung von Grenzen legt fest, welche Entscheidungstypen strukturell eine menschliche Genehmigung erfordern. Die grundlegende These – in Anlehnung an Wittgenstein und im Tractatus ausdrücklich benannt – lautet: „Was nicht systematisiert werden kann, darf nicht automatisiert werden.“ Wertentscheidungen, kulturell-kontextbezogene Urteile, irreversible Konsequenzen und beispiellose Situationen sind nicht an autonome Agenten delegierbar; das Framework verhindert eine solche Delegation durch eine Laufzeit-Interception und nicht durch Hoffnung. Die Interception wird vor der Ausführung der Aktion ausgelöst, in derselben architektonischen Form wie ein OS-Kernel, der privilegierte Systemaufrufe abfängt – der Prozess kann die Prüfung nicht umgehen. Die vier oben genannten Kategorien werden als fehlbare Klassifizierungen behandelt, die in der Praxis von der Community ausgehandelt werden, nicht als feststehende Essenzen – Klassifizierungsfehler werden selbst protokolliert, sind anfechtbar und werden genutzt, um das Verhalten des Routers im Laufe der Zeit zu überarbeiten (siehe Architectural Alignment §3.5). Die Ausgabe des Routers ist trinär, nicht binär: zulassen, verweigern und an menschliche Entscheidungsinstanz eskalieren. Der dritte Zustand ist tragend – er trägt die architektonische Erkenntnis in sich, dass ein erheblicher Teil bedeutender Entscheidungen zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht binär ist (siehe §3.3).
Die Überwachung des Kontextdrucks erkennt an, dass das Kontextfenster eines Agenten eine endliche Ressource ist und dass Druck auf die Kapazität ein Governance-Signal darstellt. Agenten, die nahe an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiten, machen mehr Fehler, und das Framework greift vor einem Ausfall ein, anstatt danach. Es funktioniert wie ein Leistungsschalter: Der Schalter löst bei gemessener Last aus, bevor das System sich selbst beschädigt; das Framework drosselt die Leistung oder leitet die Entscheidung zur menschlichen Genehmigung weiter, basierend auf der gemessenen Kontextnutzung, bevor die Ausgabequalität abnimmt.
Die Querverweis-Validierung vergleicht die vom Agenten vorgeschlagenen Aktionen mit dem kanonischen Anweisungsverlauf und erkennt Fälle, in denen Muster aus der Trainingsphase explizite Anweisungen des Benutzers außer Kraft setzen. Ein anschauliches Beispiel ist der „Vorfall 27027“: Ein Benutzer gibt einen vom Standard abweichenden Datenbankport an, und der Agent verwendet – trotz der expliziten Anweisung – standardmäßig die Portnummer, auf die er trainiert wurde. Die Validierung erkennt die Überschreibung; ohne sie würde die Überschreibung unbemerkt die Abläufe beeinträchtigen. Der Validator ist eine Laufzeitprüfung jeder vorgeschlagenen Aktion, keine Anpassung des Modells selbst während des Trainings.
Die Klassifizierung der Anweisungsbeständigkeit unterscheidet vorübergehende Anweisungen von dauerhaften Governance-Zuständen. Nicht alle Anweisungen sind gleich wichtig; sie so zu behandeln, als wären sie es, beeinträchtigt sowohl die Sicherheit (kritische Anweisungen werden vergessen) als auch die Benutzerfreundlichkeit (triviale Präferenzen werden übermäßig durchgesetzt). Dies entspricht der Unterscheidung zwischen Konfigurations- und Laufzeitargumenten in der Software: Konfigurationswerte sind persistent; CLI-Argumente gelten pro Aufruf; der Klassifikator kennzeichnet jede Anweisung nach Klasse, damit nachgelagerte Dienste sie entsprechend behandeln.
Die metakognitive Verifizierung setzt eine Verifizierungsschranke vor die Ausführung von Aktionen. Die Schranke bewertet jede vorgeschlagene Aktion anhand von fünf Dimensionen – Ausrichtung, Kohärenz, Vollständigkeit, Sicherheit und Berücksichtigung von Alternativen – und Konfidenzschwellenwerte bestimmen, ob Aktionen fortgesetzt werden, mit Vorsicht fortgesetzt werden, einer Überprüfung bedürfen oder blockiert werden. Die Prüfung erfolgt an der Laufzeitgrenze und ist keine Verhaltensanforderung an das Modell.
Die Orchestrierung pluralistischer Beratungen erleichtert die Beratung unter mehreren Interessengruppen, wenn die Durchsetzung von Grenzen einen Wertekonflikt signalisiert. Sie entscheidet nicht zwischen moralischen Rahmenwerken; sie strukturiert die Beratung so, dass die Werte der verschiedenen Interessengruppen dokumentiert, wo möglich berücksichtigt und ausdrücklich benannt werden, wenn sie nicht in Einklang gebracht werden können. Fundamentaler Pluralismus – die Ansicht, dass moralische Rahmenwerke irreduzibel unterschiedlich sind und dass kein übergeordneter Wert sie auflöst – ist die philosophische Verpflichtung, die pluralistische Beratung zu einer strukturellen Grundkomponente statt zu einer prozeduralen Feinheit macht. Er läuft als Koordinationsdienst, der die Positionen der Stakeholder dokumentiert und sichtbar macht; die Orchestrierung verlangt vom Agenten nicht, Werte intern zu vermitteln.
Diese sechs Dienste bilden das strukturelle Gerüst dieses Vorschlags. Jede der folgenden architektonischen Empfehlungen lässt sich auf einen oder mehrere davon zurückführen.
Unterscheidung zwischen Substrat und Laufzeit. Die sechs oben genannten §0(i)- Primitiven bilden die Laufzeitschicht des Frameworks – Code im Host-Prozess des Agenten, der vorgeschlagene Aktionen im Moment der Entscheidung anhand konfigurierter Regeln der Entscheidungsklasse überprüft. Die Architektur verfügt über eine zweite Schicht, die nicht von der Zusammenarbeit zur Laufzeit abhängt: Substrat- Mechanismen – kryptografische Provenienz, Föderations-Envelopes und mitgliedsgesteuerte Portabilität von Datensätzen –, die sich in verteiltem Besitz unabhängig vom Agenten befinden. Eine tiefere Netzwerk-Argumentation rund um die Laufzeit- Schicht kann nicht auf die Substrat-Schicht angewendet werden: Die Sicherheit des Substrats ergibt sich aus der Mathematik (Signaturen, verteilte Replikation, Beenden ohne Erlaubnis) und nicht aus der Zusammenarbeit der Agenten. Die Substrat-Schicht wird in Paper A, Sovereign-Record Architecture (Artikel A), und die Unterscheidung wird in „Architectural Alignment“ §3.4 erörtert. Die beiden Schichten ergänzen sich: Die Laufzeit erfasst, was sie kann; das Substrat stellt sicher, dass das, was die Laufzeit übersieht, der Gemeinschaft dennoch überprüfbare Datensätze, Verbundwege und Ausstiegsmöglichkeiten belässt. Die Überlebensstrategie ist mehrschichtig und basiert nicht auf einem einzigen Mechanismus (siehe „Architectural Alignment“ §7.4 zur Erläuterung der Unabhängigkeit von der Agenten-Eindämmung).
Die CARE-Prinzipien für indigene Datenverwaltung, die 2020
von einem internationalen Team indigener Datenwissenschaftler unter der
Schirmherrschaft der Global Indigenous Data Alliance veröffentlicht wurden, formulieren vier
Verpflichtungen: Kollektiver Nutzen (Datenökosysteme sollten
die indigene Selbstbestimmung und den kollektiven Nutzen fördern);
Kontrollbefugnis (die Rechte und
Interessen indigener Völker an ihren Daten müssen anerkannt werden);
Verantwortung (diejenigen, die mit indigenen Daten arbeiten, haben
die Verantwortung, offenzulegen, wie diese Daten zur Unterstützung der
Selbstbestimmung indigener Völker genutzt werden); und Ethik (die Rechte und das Wohlergehen indigener
Völker sollten in allen
Phasen des Datenlebenszyklus im Vordergrund stehen).
[ZITAT: Carroll, S. R., Garba, I., Figueroa-Rodríguez, O. L., Holbrook, J., Lovett, R., Materechera, S., Parsons, M., Raseroka, K., Rodriguez-Lonebear, D., Rowe, R., Sara, R., Walker, J. D., Anderson, J., & Hudson, M. (2020). Die CARE-Prinzipien für die Datenverwaltung indigener Völker. Data Science Journal, 19, 43. https://doi.org/10.5334/dsj-2020-043]
CARE versteht sich als Ergänzung zu FAIR (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable). FAIR optimiert den Datenfluss und die Wiederverwendung; CARE optimiert die Rechte und das Wohlergehen derjenigen, um die es bei den Daten geht. Die beiden stehen nicht im Widerspruch zueinander. Sie befassen sich mit unterschiedlichen Fragen: FAIR fragt, wie Daten fließen sollten; CARE fragt, unter wessen Autorität der Datenfluss geregelt wird. Eine gut konzipierte Souveränitätsarchitektur beantwortet beide Fragen.
Wir übernehmen CARE als grundlegende Referenz. Wo die folgenden Empfehlungen festlegen, dass Akteure auf der Grundlage von zugeordneten, herkunftsverankerten Datensätzen handeln müssen, die von ihren souveränen Inhabern gehalten werden, operationalisiert diese Spezifikation die Verpflichtung zur Kontrollhoheit. Wo die Empfehlungen eine föderierte Koordination anstelle einer zentralen Registrierung vorsehen, steht diese Spezifikation im Einklang mit der Verantwortung – diejenigen, die Daten halten, sind gegenüber denjenigen rechenschaftspflichtig, die von den Daten betroffen sind.
Die wissenschaftliche Arbeit zu indigener DatenhoheitAotearoa New Zealandgehört
zu den international am weitesten entwickelten. Die frühe Formulierung der
PrinzipienMāori stammt von Te Mana Raraunga (dem Māori
Data Sovereignty Network), das 2015 gegründet wurde und dessen Charta 2016
verabschiedet wurde. Diese Prinzipien wurden von Dr.
Karaitiana Taiuru „Kritischen Analyse der Datenprinzipien von Te Mana
Raraunga“ vom 20. September 2025 eingehend überprüft, die feststellt, dass diese
KI, KI-Voreingenommenheit und algorithmische Diskriminierung, Modelltraining
und -analyse, digitalen Kolonialismus oder Umweltauswirkungen nicht angemessen
behandeln; sie stellt fest,
dass der Anwendungsbereich von 2016 eng gefasst war, während „heute Māori überall zu finden sind“;
und stellt fest, dass die Grundsätze trotz umfangreicher akademischer Zitierung
in der Praxis weitgehend nicht umgesetzt werden.
[ZITAT: Taiuru, K. (20. September 2025). Kritische Analyse der Te Mana Raraunga. https://www.taiuru.co.nz/critical-analysis-mana-raraunga/]
Die derzeit anerkannte operative Stelle in Aotearoa New Zealand für die
Māori -Datenverwaltung ist Te Kāhui Raraunga (gegründet
2019 als gemeinnützige Stiftung). Ihre veröffentlichten Rahmenwerke – das
Māori „Tuia te korowai o
Hine-Raraunga“, das auf acht Säulen basiert; das Māori
KI-Governance-Rahmenwerk, das dieses erweitert; sowie der begleitende
Māori sowiedie
Referenzressource für konzeptionelle KI-Anwendungsfälle – bieten
die aktuelle Darstellung der Māori und KI-Governance. Te Kāhui
Raraunga beschreibt das Māori AI Governance Framework als „aktiviert“ und verweist dabei auf
Fallstudien aus dem öffentlichen Sektor; eine breite Operationalisierung außerhalb
spezifischer Einsätze im öffentlichen Dienst bleibt jedoch eine offene Frage, die dieser
Vorschlag berücksichtigt, anstatt sie zu beschönigen. Das Te Kāhui Raraunga -KI-Governance-Framework Māori
besagt, dass „KI-Systeme in
Aotearoa nicht implementiert werden dürfen, ohne die Autorität Māori über Māori vollständig zu verwirklichen“; dieser
Vorschlag hebt diese Anforderung nicht auf.
[ZITAT: Te Kāhui Raraunga Charitable Trust. Māori: Tuia te korowai o Hine-Raraunga,hui; Māori AI Governance Framework,hui; vollständige bibliografische Angaben zu datierten Veröffentlichungen stehen nach Überprüfung der Primärquellen noch aus.]
Dr. Karaitiana Taiuruveröffentlichte wissenschaftliche Arbeiten zu ethischen Rahmenwerken Māori für KI, zu tikanga (Māori Recht und -Bräuche) in der KI-Ethik, zu Tiriti-konforme KI sowie zum Schutz von mātauranga (Māori ) in KI-Trainingsdaten – einschließlich der oben zitierten kritischen Analyse vom 20. September 2025 – hat eine grundlegende Sprache für das Nachdenken über agente KI im Kontext von te ao Māori bereitgestellt. Wir übernehmen seine bevorzugten Grundbegriffe, wo dies angemessen ist: mana motuhake und rangatira anstelle vorgeschriebener westlicher Konzeptrahmen; reaktionsfähige und anpassungsfähige Rahmen, die auf tikanga basieren und sich mit technologischem und sozialem Wandel weiterentwickeln können; Rahmen, die auf bestimmte Organisationen und Branchen zugeschnitten sind und in Partnerschaft mit relevanten Māori entwickelt wurden. Wir zitieren seine Arbeit als grundlegende wissenschaftliche Grundlage; wir stellen weder ihn noch irgendjemanden so dar, als würde er diesen konkreten Vorschlag befürworten. Was als angemessener Einsatz intelligenter Agenten im Kontext von te ao Māori gilt, ist von den Tangata Whenua zu bestimmen und nicht in diesem Vorschlag festzulegen.
Eine ehrliche Bewertung ist wichtiger als ambitionierte Behauptungen in einem Entwurf der Version 1.1, der an Gutachter, darunter Dr. Taiuru, gerichtet ist. Die architektonischen Grundelemente des Vorschlags – Souveränität durch Zuordnung, kryptografische Herkunftsnachweise, Mitgliederportabilität, bilaterale Föderation – sindvereinbar mit der Operationalisierung Māori über Māori im Rahmen des Te Kāhui Raraunga und Taiurubevorzugten Grundlagen. Zu den Kompatibilitätsaspekten gehören:
Was dieser Vorschlag noch nicht leistet und was die Gutachter entsprechend abwägen sollten, ist ebenso wichtig zu benennen:
Die ehrliche Schlussfolgerung aus dieser Lückenanalyse lautet, dass der Vorschlag die architektonischen Grundelemente bietet, die für die Operationalisierung der Maori-Autoritätüber Maori-Daten erforderlich wären, wobei jedoch anerkannt wird, dass die Operationalisierung im Kontext von te ao Māori ein wesentliches, eigenständiges Unterfangen ist, das einevon Kaupapa Māori geleitete Entwurfsarbeit erfordert, die dieser Vorschlag nicht geleistet hat. Der Vorschlag des Ausschusses in §II Punkt 4 ist ein Mechanismus, durch den diese weitere Arbeit vorangetrieben werden könnte; er wird zur Prüfung und nicht als vollständige Antwort angeboten.
Die Algorithmus-Charta für Aotearoa New Zealand, die 2020 von
Behörden der Krone unterzeichnet wurde, bildet die bestehende Grundlage für
Transparenz, Partnerschaft mit Māori, Fairness, Rechenschaftspflicht
und Datenschutz bei algorithmischen Entscheidungsprozessen der Krone. Dieser
Vorschlag ersetzt nicht die Algorithmus-Charta; die folgenden
Empfehlungen sollen innerhalb und parallel zu dieser sowie zu den
Rahmenwerken KāhuiRaraunga umsetzbar sein.
[QUELLE: Algorithmus-Charta für Aotearoa New Zealand (2020). https://www.data.govt.nz/leadership/governance/data-ethics/algorithm-charter/ — aktueller Stand und etwaige spätere Aktualisierungen vorbehaltlich der Überprüfung.]
Indigene Datenhoheit ist eine internationale Bewegung, keine neuseeländische Besonderheit. Die Nennung der internationalen Tradition ist wichtig: Sie stellt die oben beschriebene, auf dem Te Tiriti basierende Arbeit in einen globalen Kontext und nicht als engstirnigen Lokalismus dar, und sie schafft eine gemeinsame Basis mit den Autoren des CAC-Rahmenwerks als Mitwirkende an nicht-westlichen Konzepten zur Regulierung von Daten und KI.
Das First Nations Information Governance Centre
(FNIGC) in Kanada wendet die OCAP-Prinzipien an –
Ownership, Control, Access, Possession (Eigentumsrecht, Kontrolle, Zugang, Besitz) –, die ursprünglich in den
1990er Jahren im Rahmen der First Nations Regional Longitudinal Health
Survey formuliert wurden und heute in der Forschungsethikpraxis an kanadischen
Universitäten, in Regierungsbehörden und in First Nations-Gemeinschaften verankert sind.
[ZITAT: First Nations Information Governance Centre. The First Nations Principles of OCAP®. https://fnigc.ca/ocap-training/]
Das United States Indigenous Data Sovereignty
Network (USIDSN), das 2016 in Verbindung mit dem
Native Nations Institute an der University of Arizona gegründet wurde, hat die
Praxis der indigenen Datenhoheit im US-amerikanischen Kontext vorangetrieben,
unter anderem durch die Einbindung in datenpolitische Prozesse der US-Bundesregierung.
[QUELLE: United States Indigenous Data Sovereignty Network. https://usindigenousdata.org/]
Das Maiam nayri Wingara Indigenous Data Sovereignty
Collective in Australien – der Name bedeutet „Viele
Stimmen, ein Geist“ – wurde 2017 gegründet und veröffentlichte 2018 ein
Kommuniqué zur Datenhoheit indigener Völker, das die australische
Praxis im Bereich indigener Daten geprägt hat.
[QUELLE: Maiam nayri Wingara Indigenous Data Sovereignty Collective. (2018). Indigenous Data Sovereignty Communiqué.]
Die Global Indigenous Data Alliance (GIDA)
koordiniert diese und andere nationale Netzwerke zur indigenen Datenhoheit
auf internationaler Ebene; unter ihrer Schirmherrschaft wurden die
CARE-Prinzipien veröffentlicht.
[ZITAT: Global Indigenous Data Alliance. https://www.gida-global.org/]
Dass ein Großteil der philosophischen Grundlagenarbeit in diesem Vorschlag auf indigene Wissenschaft zurückgeht, ist kein Zufall. Die immer wiederkehrenden Fragen – unter wessen Autorität agieren Daten und die damit arbeitenden Akteure? Wem sind Rechenschaftspflicht und Herkunft nachzuweisen? Was ist der angemessene Maßstab, an dem kollektive Interessen gegen individuelle abgewogen werden? – sind Fragen, mit denen sich Indigenous Data Sovereignty seit Jahrzehnten beschäftigt. Der Widerstand gegen ausbeuterische Big-Tech-Architekturen und die Formulierung alternativer Architekturkonzepte, die auf kollektiver Autorität beruhen, ist einer der fruchtbarsten Beiträge dieser internationalen Bewegung. Die folgenden Empfehlungen knüpfen an diese Tradition an und richten sich im Dialog an sie.
Die internationale KI-Normungsarbeit, koordiniert durch ISO/IEC JTC 1/SC 42, liefert das formale Vokabular und die Rahmenwerke für Managementsysteme, in denen Empfehlungen dieser Art in der organisatorischen Praxis umsetzbar werden. Vier Normen sind dabei besonders relevant.
ISO/IEC 22989:2022 legt die Konzepte und
Terminologie der künstlichen Intelligenz fest. Wir verwenden die Terminologie von ISO/IEC 22989
soweit kompatibel – beispielsweise hat der Begriff „KI-System“ die in 22989
festgelegte Definition. Die terminologische Konsistenz macht diesen Vorschlag für
normenorientierte Prüfer lesbar und ermöglicht die Umsetzung neben anderen
an 22989 ausgerichteten Arbeiten.
[ZITAT: ISO/IEC 22989:2022. Informationstechnologie – Künstliche Intelligenz – Konzepte und Terminologie der künstlichen Intelligenz. Internationale Organisation für Normung / Internationale Elektrotechnische Kommission.]
ISO/IEC 23053:2022 legt einen Rahmen für KI-Systeme fest,
die maschinelles Lernen nutzen, und bildet die Komponenten eines
auf maschinellem Lernen basierenden KI-Systems sowie die Beziehungen zwischen ihnen ab.
Empfehlungen in diesem Vorschlag, die den Lebenszyklus, die Herkunft oder die
Zertifizierung auf Komponentenebene betreffen, können parallel zu den Lebenszyklusphasen
der Norm 23053 umgesetzt werden.
[ZITAT: ISO/IEC 23053:2022. Rahmenwerk für KI-Systeme (Artificial Intelligence), die maschinelles Lernen (ML) nutzen. ISO/IEC.]
ISO/IEC 23894:2023 bietet Leitlinien zum KI-Risikomanagement.
Sie ist das Pendant der Normungsorganisation zu den Empfehlungen des Rahmens
zur risikobezogenen Überwachung und zum Vorfallmanagement pro Installation.
[ZITAT: ISO/IEC 23894:2023. Informationstechnologie – Künstliche Intelligenz – Leitlinien zum Risikomanagement. ISO/IEC.]
ISO/IEC 42001:2023 legt Anforderungen an ein KI-
Managementsystem fest. Es ist das KI-Pendant zu ISO/IEC 27001
(Informationssicherheitsmanagement) und ISO 9001 (Qualitätsmanagement). Wir
positionieren die Empfehlungen in diesem Vorschlag als umsetzbar innerhalb eines
Managementsystem nach dem Vorbild von ISO/IEC 42001 umsetzbar; Organisationen, die Teile
dieses Vorschlags übernehmen, sind wahrscheinlich solche, die bereits eine
an ISO/IEC 42001 ausgerichtete Governance betreiben oder dies planen.
[ZITAT: ISO/IEC 42001:2023. Informationstechnologie – Künstliche Intelligenz – Managementsystem. ISO/IEC.]
An der Ausschussarbeit zur Erstellung dieser Normen sind
nationale Spiegelausschüsse in zahlreichen Ländern beteiligt, darunter das
Vereinigte Königreich (über die British Standards Institution) und andere
nationale Normungsgremien weltweit. Die Beteiligung Aotearoa New Zealand
an der Arbeit des SC42 – über Standards New Zealand oder einen zu diesem Zweck
gebildeten Spiegelausschuss – ist einer der Orte, an denen
der in diesem Vorschlag befürwortete konstruktive Beitrag auf natürliche Weise
erfolgen würde.
[HINWEIS: Die Existenz eines aktuellen neuseeländischen SC42-Spiegelausschusses muss vor der Ausarbeitung der Entwürfe für die Punkte 4, 12, 14, 35 und 38 überprüft werden.]
Diese fünf Strömungen – Tractatus, CARE, die auf dem Te Tiriti basierende Forschung zur indigenen Datenhoheit, die globale Bewegung für indigene Datenhoheit und ISO/IEC SC42 – laufen in den architektonischen Entscheidungen zusammen, die im weiteren Verlauf dieses Vorschlags dargelegt werden. Souveränität als Zuschreibung; bilaterale Föderation als Koordination; polyzentrische Governance als Autoritätsstruktur; kryptografische Provenienz als Audit-Infrastruktur: Keines dieser Elemente wurde für diesen Vorschlag neu erfunden. Jedes hat seine Wurzeln in einer oder mehreren der oben genannten Traditionen. Der Beitrag dieses Vorschlags besteht in einer bestimmten Anordnung dieser Grundelemente, angepasst an den Kontext Aotearoa New Zealand und angeboten als konstruktive Parallele zu dem Rahmenwerk, mit dem er seine Struktur teilt.
Wir schlagen vier Grundprinzipien für die souveräne und föderierte Entwicklung intelligenter Agenten in Aotearoa New Zealand vor. Jedes entspricht einem der vier Prinzipien, mit denen die Cyberspace Administration of China ihre Umsetzungsrichtlinien für 2026 einleitet; in jedem Fall bekräftigen wir die dem Prinzip zugrunde liegende Absicht und bieten eine konstruktive Parallele, die auf den in §0 dargelegten Grundlagen beruht.
Souveränität und Zuordnung. Jeder Vorgang eines
intelligenten Agenten in Bezug auf einen Datensatz ist einem souveränen Inhaber
dieses Datensatzes zuzuordnen; die Herkunft ist kryptografisch gesichert; Sicherheit ergibt sich aus der
Autorität des Datensatzinhabers über seine eigenen Datensätze. Wir bekräftigen das Bekenntnis des CAC-Rahmenwerks
zu Sicherheit und Kontrollierbarkeit als grundlegend. Wir
schlagen als konstruktive Parallele vor, dass im Kontext Aotearoa New Zealand
– wo die Te Tiriti-Partnerschaft, das bestehende Rahmenwerk des Privacy Act 2020
und die CARE-Verpflichtung zur Kontrollhoheit zusammenlaufen –
die auf Zuordnung basierende Souveränität gut geeignet ist, um genau diese
Sicherheitsanliegen umzusetzen. Die Tractatus zur Durchsetzung von Grenzen
bietet den architektonischen Mechanismus; kryptografisch signierte Datensätze
liefern den Prüfpfad; und die legitime Autorität über beides liegt beim
Inhaber der Datensätze, aufgrund der Rechtshoheit und der Partnerschaftsverpflichtungen.
(Parallelen zu CAC §I Prinzip 1 „Sicherheit und Kontrollierbarkeit“.)
[QUELLENANGABEN: Tractatus (Stroh 2026, CC BY 4.0); CARE-Prinzipien, Verpflichtung zur Kontrollbefugnis (Carroll et al. 2020); Datenschutzgesetz 2020 (NZ), Grundsätze zum Schutz personenbezogener Daten.]
Bilaterale und föderierte Zusammenarbeit. Die Koordination zwischen
souveränen Einrichtungen erfolgt durch bilaterale Föderation und offene
internationale Standards. Wir erkennen den Wert des Engagements des CAC-Rahmenwerks
für eine standardisierte und geordnete Entwicklung an; Standardisierung und
Ordnung sind notwendige Voraussetzungen für jeden groß angelegten Einsatz
von agentischer KI, und das koordinierte Standardisierungsprogramm des CAC-Rahmenwerks
ist ein glaubwürdiger Ansatz. Wir schlagen für den Aotearoa
Neuseeland – kleinerer Maßstab, gut etablierte Prinzipien Māori
, bestehende bilaterale institutionelle Vereinbarungen zwischen staatlichen
Behörden, hapū, iwi, zivilgesellschaftlichen Organisationen und dem privaten Sektor
– einen föderierten Ansatz zur Koordination als gut geeignet an. Die Föderation
zwischen souveränen Einrichtungen wird durch bestehende, an W3C, IETF
und ISO/IEC SC42 angepasste Standards gut unterstützt. Wir schlagen eine bilaterale Föderation zur
Prüfung als parallele Architektur vor, die mit
zentralen Registrierungsansätzen in anderen Rechtsräumen interoperabel sein könnte, und laden zur
Bildung von Ausschüssen unter geeigneten Dachorganisationen ein, um den
Interoperabilitätsdialog voranzutreiben. (Parallelen zu CAC §I Grundsatz 2
„standardisierte und geordnete Entwicklung“.)
[QUELLENANGABEN: W3C Decentralized Identifiers (DIDs) v1.0 (W3C-Empfehlung, 2022) und W3C Verifiable Credentials Data Model v1.1; ActivityPub (W3C-Empfehlung, 2018); ISO/IEC 42001:2023 Managementsysteme; Te Kāhui Raraunga Māori AI Governance Framework + Taiuru kritische Analyse (siehe §0(iii)).]
Pluralistische Deliberation, polyzentrisch. Mehrere
Wertegerüste koexistieren innerhalb und über souveräne Strukturen hinweg;
die Deliberation zwischen ihnen ist prozedural und strukturiert; Innovation
entsteht aus lokaler Anpassung unter lokaler Autorität. Wir bekräftigen das Bekenntnis des CAC-Rahmenwerks
zu einer innovationsgetriebenen Entwicklung. Wir schlagen als
konstruktive Parallele vor, dass polyzentrische Governance – mehrere Autoritätszentren,
mehrere Wertesysteme, die in produktiver Spannung zueinander stehen, mit
strukturierter Deliberation bei auftretenden Konflikten – gut zum
Kontext der Te Tiriti-PartnerschaftAotearoa New Zealand passt und
durch die internationale Forschung zu polyzentrischer Governance
(insbesondere Elinor Ostroms wegweisende Arbeit) gut gestützt wird. Die Tractatus
Primitive der pluralistischen Deliberation bietet den architektonischen Mechanismus
zur Ermöglichung einer Multi-Stakeholder-Deliberation, wenn die Durchsetzung von Grenzen
einen Wertekonflikt aufzeigt; der fundamentale Pluralismus ist das
philosophische Bekenntnis, das dies zu einem strukturellen Merkmal des
Rahmenwerks macht. (Parallelen zu CAC §I Prinzip 3 „innovationsgetriebene
Entwicklung“.)
[QUELLENANGABEN: Tractatus Primitiv für pluralistische Deliberation (Stroh 2026, CC BY 4.0); Ostrom, E. (2010). Beyond Markets and States: Polycentric Governance of Complex Economic Systems. American Economic Review, 100(3), 641–672. https://doi.org/10.1257/aer.100.3.641 — vollständige bibliografische Angaben müssen vor der Veröffentlichung von v1 überprüft werden.]
Anwendungsorientiert, belegt. Der Einsatz intelligenter
Agenten wird durch die Implementierung in Gemeinschaften belegt, die diese
übernommen haben; für einen zivilgesellschaftlichen Vorschlag ist die
angemessene Beweisgrundlage der Einsatz in der Praxis. Wir bekräftigen das
Bekenntnis des CAC-Rahmenwerks zu anwendungsorientierter Entwicklung. Wir
schlagen als konstruktive Parallele vor, dass bei einem zivilgesellschaftlichen
Vorschlag, der von einem einzelnen Unternehmen stammt, der Nachweis des
Einsatzes der Empfehlung vorausgehen muss. Wo dieser Vorschlag
Beispiele für den Einsatz in Aotearoa Neuseeland anführt (in §IV und §V) – im
Kontext von Gemeinden und Hapū/Iwi, im Kontext von Iwi und Familiengeschichte
in der Diaspora, im Kontext kleiner Unternehmen – beziehen sich diese Verweise auf tatsächliche
Einsätze, wobei konkrete Einsatzdaten (Anzahlen, Startdaten, Umfang)
vor der Veröffentlichung von Version 1 hinzugefügt werden müssen. Wo der Vorschlag
Empfehlungen für Sektoren vorbringt, in denen MDSL noch nicht eingesetzt wurde, sind diese
Empfehlungen als Bedingungen der Souveränitätsarchitektur für
jeden Agenten-Einsatz in diesem Sektor formuliert und richten sich an jeden, der die
Architektur dort anwenden möchte. Was der Einsatz belegt, ist nicht nur
die Anzahl der Einführungen, sondern die architektonische Verfügbarkeit – dass die
Substrat-Primitiven (kryptografische Herkunft, Föderations-Envelopes, mitgliedergeführte
Portabilität, Durchsetzung von Grenzen) wie spezifiziert unter realen Bedingungen
mit den Daten der Gemeinschaften funktionieren, die den Test autorisiert haben, und nicht
in künstlichen Benchmarks. (Parallelen zu CAC §I Prinzip 4
„anwendungsorientierter Ansatz“.)
[ZITATE: MDSL-Einsatznachweise – Village (Gemeinde- und Gemeinschaftskontexte), Familiengeschichte (iwi- und Diaspora-Kontexte), sydigital (Kontexte kleiner Unternehmen); spezifische Einsatzdaten (Zahlen, Startdaten, Umfang der Nutzung) stehen noch aus, bis die vom Betreiber verifizierten Zahlen vor der Veröffentlichung von v1 vorliegen.]
Während das Rahmenwerk der Cyberspace Administration of China technologische Grundlagen unter einem staatlich koordinierten Standardisierungsprogramm konsolidiert, bieten wir Grundlagen, die in kryptografischer Souveränität und bilateralen Protokollen verwurzelt sind. Die beiden folgenden Unterabschnitte – Stärkung der Souveränitätsgrundlage und Etablierung bilateraler Protokolle – spezifizieren gemeinsam die architektonischen Grundelemente, auf denen der Rest des Vorschlags aufbaut.
Punkt 1. Aufbau souveräner Primitive für Agenten.
Kryptografisch signierte Datensätze, mitgliederportable Identifikatoren und
attribuierte Provenienz bilden die Grundlage für Agentenoperationen an
souveränen Daten. Es handelt sich um architektonische Primitive, die
Souveränität auf der Ebene des Datensatzes selbst konstituieren. Wir schlagen nachhaltige
Investitionen in Open-Source-Kryptografie-Grundbausteine vor – digitale Signatur,
überprüfbare Berechtigungsnachweise, inhaltsadressierter Speicher mit Herkunftsnachweis – sowie
in Standards für übertragbare Identitäten, die in jeder souveränen Installation
in jedem Sektor einsetzbar sind. Wir schlagen vor, dass diese Primitive als gemeinsame Infrastruktur entwickelt und
gewartet werden, die unter freizügigen
Open-Source-Lizenzen (Apache 2.0, EUPL-1.2 oder kompatibel) verfügbar ist und die
Übernahme, Änderung und Weiterverbreitung durch jede Partei erlaubt. Die Tractatus
Primitive zur Durchsetzung von Grenzen, die Primitive zur
Validierung von Querverweisen und die Primitive zur Klassifizierung
der Persistenz von Anweisungen legen gemeinsam die Laufzeitmechanismen fest;
die Infrastruktur für kryptografische Signaturen und verifizierbare
Zugangsdaten liefert den zugrunde liegenden Prüfpfad.
(Parallelen zu CAC-Punkt 1 „Stärkung von Forschung und Entwicklung
im Bereich grundlegender Technologien“.)
[QUELLENANGABEN: Tractatus (Stroh 2026, CC BY 4.0 Text / EUPL-1.2 Code); W3C Decentralized Identifiers (DIDs) v1.0 (W3C-Empfehlung, 2022); W3C Verifiable Credentials Data Model v1.1; CARE-Prinzipien, Verpflichtung zur Kontrollhoheit (Carroll et al. 2020).]
Punkt 2. Verfeinerung der souveränen Toolchain. Open-Source-
Referenzimplementierungen von Agenten-Frameworks – einschließlich der sechs Dienste des Tractatus
Frameworks – sollten für die Übernahme durch jede
souveräne Installation unter freizügigen Open-Source-Lizenzen verfügbar sein, die einen
installationslokalen Betrieb erlauben. Wir schlagen vor, dass die Toolchain für die
Entwicklung, das Testen, die Bereitstellung und die Wartung von
souveränitätsorientierten Agentensystemen offen entwickelt wird, wobei Beiträge
von jeder souveränen Installation gefördert werden. Die aktuellen MDSL-Implementierungen – das
Tractatus, das unter EUPL-1.2 vertrieben wird (mit Dokumentation
unter CC BY 4.0) – wird als eine von potenziell mehreren
Referenzimplementierungen angeboten. Sicherheitswerkzeuge –
Erkennung feindlicher Eingaben, Erkennung von Verhaltensanomalien,
Attestierungswerkzeuge für Builds und Abhängigkeiten – sind die
geeignete technische Ergänzung zu den Tractatus zur
Grenzdurchsetzung und metakognitiven Verifizierung. (Parallelen zu CAC-Punkt 2 „Verfeinerung
der Agent-Toolchain“.)
[QUELLENANGABEN: Tractatus (Stroh 2026), EUPL-1.2 (Code), CC BY 4.0 (Text und Abbildungen); EUPL-1.2 (European Union Public Licence).]
Punkt 3. Verbundene bilaterale Protokolle.
Die Interoperabilität zwischen souveränen Einrichtungen erfolgt durch
bilaterale Vereinbarungen und offene internationale Standards. Wir erkennen
den Wert des Engagements des CAC-Rahmenwerks für ein standardisiertes
Verbindungsprogramm an – das vorgeschlagene Intelligent Agent
Interconnection Protocol (AIP), grundlegende Schnittstellenstandards für
Software, Dienste und Hardware-Peripheriegeräte sowie verbindliche Standards in
sensiblen Sektoren. Wir schlagen für den Kontext Aotearoa New Zealand vor,
dass die Interoperabilität zwischen souveränen Einrichtungen durch die
bestehende internationale Standardlandschaft gut unterstützt wird: W3C Decentralized
Identifiers und Verifiable Credentials für die Identität; ActivityPub und
verwandte W3C-Föderationsprotokolle für die Kommunikation zwischen Einrichtungen;
IETF-Protokolle für Authentifizierung, Transport und Inhaltsadressierung;
sowie die Arbeit der ISO/IEC SC42 zu KI-spezifischer Terminologie, Lebenszyklus, Risiko und
der Angleichung von Managementsystemen. Wir schlagen vor, dass Aotearoa NZ als gleichberechtigter Teilnehmer in diesen
bestehenden Foren zu internationalen Interoperabilitätsstandards beiträgt.
(Parallelen zu CAC-Punkt 3 „Standardisierungssystem“ und
dem vorgeschlagenen AIP-Verbindungsprotokoll.)
[QUELLENANGABEN: W3C DIDs v1.0; W3C Verifiable Credentials Data Model v1.1; ActivityPub (W3C-Empfehlung, 2018); ISO/IEC 22989:2022 Terminologie; ISO/IEC 23053:2022 ML-Framework.]
Punkt 4. Kryptografische Identität; föderierter Dialog über das Intelligente Internet. Die Identität ist installationsspezifisch, verankert in DNS und kryptografischen Schlüsseln; die Verifizierung zwischen den Parteien erfolgt Peer-to-Peer; Fähigkeitserklärungen werden von jeder Installation veröffentlicht. Wir erkennen den Wert des Vorschlags des CAC-Rahmenwerks für eine Registrierungsplattform für intelligente Agenten an, der nicht nur die Verwaltung digitaler Identitäten und die Angabe von Fähigkeiten, sondern auch Suche und Erkennung, vertrauenswürdige Vernetzung, konforme Zahlungen, Sicherheitsschutz, Konfliktlösung, Nutzung von IPv6 und ein Überwachungsindikatorensystem umfasst – eine umfangreiche und kohärente Reihe miteinander verbundener Funktionen. Eine zentralisierte Registrierungsplattform mit einer koordinierenden Behörde ist ein glaubwürdiger architektonischer Ansatz für diese Funktionen.
Wir schlagen für den Kontext Aotearoa New Zealand – wo kleinere, etablierte Prinzipien Māori und die architektonischen Grundelemente, die bereits in MDSL-Implementierungen vertreten sind, zusammenlaufen – einen föderierten Ansatz vor, bei dem jede Intelligent-Internet-Funktion durch bilaterale Vereinbarungen und offene internationale Standards geregelt wird. Identität und Fähigkeitserklärung werden durch dezentrale Identifikatoren und überprüfbare Berechtigungsnachweise des W3C gewährleistet. Die Suche und Erkennung zwischen souveränen Installationen kann auf den Mustern aufbauen, die durch die von ActivityPub abgeleitete Föderation, durch WebFinger (IETF RFC 7033) und durch föderationsfähige Verzeichnisprotokolle wie nodeinfo etabliert wurden – wobei wir anmerken, dass die föderierte Erkennung in großem Maßstab ein offenes technisches Problem bleibt, und dies als solches anerkennen. Vertrauenswürdige Vernetzung und Sicherheitsschutz erfolgen durch bilaterale kryptografische Beglaubigung. Konforme Zahlungswege über bestehende finanzregulatorische Kanäle. Die Konfliktlösung erfolgt durch bilaterale Mediation und bestehende Streitbeilegungsmechanismen, wobei die kryptografische Herkunft den Prüfpfad liefert. IPv6 ist eine zugrunde liegende Infrastrukturwahl, die jeder Installation zur Verfügung steht. Ein Überwachungsindikatorensystem ist durch die offene Veröffentlichung von Betriebskennzahlen durch jede teilnehmende Installation realisierbar, aggregiert durch unabhängige Beobachter.
Wir schlagen die Bildung eines einzigen Ausschusses unter einer geeigneten
Dachorganisation vor – Kandidaten sind unter anderem die Royal Society Te
Apārangi, das Spiegelkomitee SC42 von Standards New Zealand (Existenz zu
überprüfen), das New Zealand AI Forum oder eine gemeinsame Struktur über diese hinweg –
um detaillierte Empfehlungen zur Architektur agentischer KI im neuseeländischen Kontext
zu entwickeln, als gleichberechtigter Teilnehmer zur Arbeit von ISO/IEC JTC 1/SC 42 beizutragen
und einen bilateralen Dialog mit den Autoren des CAC-Rahmenwerks
sowie mit internationalen Kollegen zu führen. Der Ausschuss würde
fünf benannte Arbeitsstränge bearbeiten: (i) föderierte Identität für intelligente
Agenten und die in diesem
Punkt genannten weiter gefassten Funktionen des intelligenten Internets; (ii) föderierte Audit- und Compliance-Dienste (siehe §III
Punkt 12); (iii) bescheinigungsbasierte Reputationssysteme (siehe
§III Punkt 14); (iv) Muster der Branchenkoordination, einschließlich Föderations-
versus Allianzmodelle (siehe §V Punkt 35); und (v)
internationales Engagement und bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der agentenbasierten KI
(siehe §V Punkt 38). Der Beitrag des Ausschusses zur
internationalen Normungsarbeit und zum Dialog mit den Autoren des CAC-Rahmenwerks
ist sein Hauptprodukt. Wir legen diesen Ausschussvorschlag
als einen Beitrag zur internationalen Diskussion vor; die
Diskussion wird von Beiträgen aus vielen verschiedenen Architekturtraditionen
profitieren. (Parallelen zu CAC Punkt 4 „intelligente Internetarchitektur“
mit Registrierungsplattform; das Muster der Ausschussbildung wird
in den Punkten 4, 12, 14, 35 und 38 konsolidiert.)
[ZITATE: W3C Decentralized Identifiers (DIDs) v1.0; W3C Verifiable Credentials Data Model v1.1; ActivityPub (W3C-Empfehlung 2018); WebFinger (IETF RFC 7033); nodeinfo-Föderationsverzeichnis; ISO/IEC 22989:2022; Te Kāhui Raraunga (hui.io – Māori und Māori AI Governance Framework); Taiuru, K. (20. September 2025) Kritische Analyse der Te Mana Raraunga, taiuru.co.nz/critical-analysis-mana-raraunga/; Royal Society Te Apārangi; ISO/IEC JTC 1/SC 42.]
Während das Rahmenwerk der chinesischen Cyberspace-Behörde eine Sicherheitsbasislinie durch Produktrichtlinien, Verhaltensbegrenzungstechnologien, mehrstufige Governance und Selbstregulierung der Industrie mit Bonitätsbewertungssanktionen festlegt, bieten wir eine Basislinie an, die im eigenen Rechtsrahmen des Anwenders, in der kryptografischen Herkunft, in polyzentrischen Governance-Vereinbarungen und in einer föderationsbasierten Koordination verwurzelt ist. Die vier folgenden Unterabschnitte – Produktgrundsätze, Sicherheitsrisiken, Governance-System, föderierte Koordination – legen gemeinsam fest, wie die Einhaltung der Souveränitätsgrundsätze durch einen intelligenten Agenten zur Laufzeit überprüft und nachträglich auditiert werden kann.
Punkt 5. Verankerung in den eigenen Rechtsvorschriften des Anwenders. Richtlinien,
Vorschriften und ethische Standards für intelligente Agenten ergeben sich
aus der Rechtsordnung des Anwenders. Die Werte leiten sich aus dem lokalen Recht und
lokalen institutionellen Regelungen ab; die Architektur stellt die
Umsetzungsinfrastruktur bereit, in der diese Werte zum Tragen kommen. In
Aotearoa New Zealand gehören zu den anwendbaren Rechtsinstrumenten das Datenschutzgesetz
2020 (zusammen mit dem Health Information Privacy Code 2020 und anderen Kodizes,
soweit diese für bestimmte Sektoren gelten); das New Zealand Bill of Rights Act 1990,
sofern staatliche Akteure beteiligt sind; die Algorithm Charter for Aotearoa New
Zealand für Behörden der Krone; die Verpflichtungen aus Te Tiriti o Waitangi für
Akteure der Krone und die damit verbundenen Partnerschaftsverpflichtungen; das Official
Information Act 1982; der Public Service Act 2020; der Public Records
Act 2005; sowie sektorale Gesetze, darunter der Reserve Bank of New
Zealand Act 2021, der Education and Training Act 2020, der Local
Government Act 2002 und der Search and Surveillance Act 2012,
die für den jeweiligen Einsatzkontext gelten. Die Architektur ist
implementierungsneutral hinsichtlich der Frage, welches Recht gilt;
der Vorschlag richtet sich an Anwender Aotearoa Neuseeland, und dieselben
Grundelemente dienen Anwendern in jeder Rechtsordnung, deren Werte sie
umsetzen möchten. (Parallelen zu CAC-Punkt 5 „Richtlinien, Vorschriften und
ethische Standards“.)
[QUELLENANGABEN: Datenschutzgesetz 2020 (NZ); Neuseeländisches Grundrechtegesetz 1990; Algorithmus-Charta für Aotearoa New Zealand (2020); Health Information Privacy Code 2020; Official Information Act 1982; Public Service Act 2020; Public Records Act 2005; Reserve Bank of New Zealand Act 2021; Education and Training Act 2020; Local Government Act 2002; Search and Surveillance Act 2012 – aktuelle Gesetzesfassungen sind vor der Veröffentlichung von Version 1 zu überprüfen.]
Punkt 6. Endgültige Entscheidungsbefugnis des Nutzers, kryptografisch
gesichert. Wir bekräftigen denselben Grundsatz, den das CAC-Rahmenwerk bekräftigt:
Der Nutzer behält das Recht, über autonome Handlungen, die von intelligenten Agenten in seinem
Namen vorgenommen werden, informiert zu werden und die endgültige Entscheidungsbefugnis
darüber zu haben. Dieser Grundsatz ist grundlegend für das Vertrauensverhältnis
zwischen einer Person und den in ihrem Namen handelnden agentenbasierten Systemen. Wir
schlagen als Prüfmechanismus eine kryptografische Provenienz pro Datensatz
gegenüber dem eigenen souveränen Datensatz des Nutzers vor: Jede autonome Handlung eines
Agenten, der auf die Datensätze des Nutzers einwirkt, erzeugt einen kryptografischen
Eintrag, der die Handlung bestätigt und dem Agenten sowie dem
Autorisierungsrahmen des Nutzers zugeordnet werden kann. Der Nutzer kann jede Agentenhandlung anhand dieser Herkunft prüfen,
wiedergeben und anfechten, und die Tractatus
„Anweisungs-Persistenz-Klassifizierung“ bietet den Rahmen
zur Unterscheidung zwischen Routinehandlungen und solchen, die eine
ausdrückliche erneute Bestätigung durch den Nutzer erfordern. (Parallelen zu CAC-Punkt 6 „Klärung der Entscheidungsbefugnis“
.)
[ZITATE: Tractatus zur Klassifizierung der Befehlsbeständigkeit (Stroh 2026, CC BY 4.0); Privacy Act 2020 (NZ), Datenschutzgrundsatz 6 (Zugriffsrechte); CARE-Prinzipien, Verpflichtung zur Kontrollbefugnis (Carroll et al. 2020).]
Punkt 7. Provenienz als Ergänzung zur Verhaltenskontrolle.
Wir würdigen die Betonung des CAC-Rahmenwerks auf Regel-
Einbettung, Verhaltensbegrenzung und Blockchain-verankerte Verifizierung des
Agentenverhaltens in kritischen Anwendungsszenarien. Dies sind glaubwürdige
architektonische Ansätze zur Gewährleistung rechtmäßigen und konformen Verhaltens in
zentral koordinierten Bereitstellungen. Wir schlagen als zusätzliche
architektonische Grundkomponente, die sich gut für bilaterale Verbünde eignet,
die Provenienz vor: Jede Aktion eines intelligenten Agenten
erzeugt einen kryptografischen Datensatz, der dem Akteur zugeordnet werden kann. Die beiden
Ansätze ergänzen sich. Verhaltensbegrenzung schränkt ein, was ein
Agent zur Laufzeit versuchen darf; Provenienz erstellt einen fälschungssicheren Datensatz
darüber, was tatsächlich versucht wurde. Beide spielen eine Rolle, und das angemessene
Gleichgewicht zwischen ihnen ist wahrscheinlich kontextspezifisch. (Parallelen zu CAC-Punkt
7 „Verhaltenskontrolle stärken“.)
[QUELLENANGABEN: Tractatus zur Validierung von Querverweisen (Stroh 2026, CC BY 4.0); W3C Verifiable Credentials Data Model v1.1; ISO/IEC 23894:2023 Risikomanagement.]
Punkt 8. Intrinsische Sicherheit durch souveräne
Primitive. Personenbezogene Daten verbleiben in der Installation des Inhabers;
der kryptografische Schutz erfolgt sowohl auf Datensatzebene als auch
perimeterbasiert; die Angriffserkennung läuft lokal gegen die Datensätze des Inhabers;
der Zugriff ist vertraglich zwischen den Vertragsparteien geregelt. Der
Auswirkungsbereich eines Ausfalls ist auf die betroffene Installation beschränkt. Wir bekräftigen
das Bekenntnis des CAC-Rahmenwerks zu intrinsischen Sicherheitsfunktionen – Datensicherheit,
Schutz personenbezogener Daten, kryptografischer Schutz,
Angriffserkennung, Zugriffskontrolle, Verhaltenskontrolle. Wir schlagen als
konstruktive Parallele vor, dass für eine föderierte Architektur der geeignete
Ort für diese Funktionen die souveräne Installation ist, mit
bilateralen Mechanismen für die Zusammenarbeit zwischen Installationen, wenn Bedrohungen
jurisdiktionelle oder organisatorische Grenzen überschreiten. (Parallelen zu CAC
Punkt 8 „intrinsische Sicherheitsfunktionen“.)
[QUELLENANGABEN: Tractatus -Primitiv zur Durchsetzung von Grenzen (Stroh 2026, CC BY 4.0); Privacy Act 2020 (NZ); ISO/IEC 23894:2023 Risikomanagement.]
Punkt 9. Lieferketten-Zertifizierung, föderierter Austausch.
Wir schlagen eine anlagenbezogene Zertifizierung über den gesamten Lebenszyklus vor – signierte
Build-Herkunft, Abhängigkeitsmanifeste, gegebenenfalls Zertifizierung der Trainingsdaten,
Verlauf der Reaktionen auf Sicherheitsvorfälle –, die von
jeder Anlage offen veröffentlicht wird. Vorfälle in der Lieferkette werden bilateral zwischen
föderierten Partnern und über etablierte internationale Kanäle ausgetauscht, darunter
CERT-NZ, CERT-EU, US-CERT und das CVE-Koordinationssystem. Wir
erkennen den Wert des Engagements des CAC-Rahmenwerks für
Sicherheitsstandards über den gesamten Lebenszyklus und den Austausch von Informationen zur Lieferkette an.
Wir schlagen vor, dass für die föderierte Koordination die Transparenz der Lieferkette
durch die offene Veröffentlichung von Bescheinigungen durch jede Installation erreicht wird,
bei bilateraler Zusammenarbeit bei der Reaktion auf Vorfälle. (Parallelen zu CAC-Punkt
9 „Sicherheit der Lieferkette“.)
[ZITATE: ISO/IEC 23894:2023 Risikomanagement; CERT-NZ-Offenlegungsverfahren; internationaler CVE-Koordinierungsprozess; ISO/IEC 42001:2023 Managementsysteme.]
Punkt 10. Begrenzung des Schadensradius; nachträgliche Überprüfung.
Die routinemäßige Risikoidentifizierung erfolgt lokal für jede Anlage, wobei
anlagenübergreifende Vorfälle sich über den Verbund ausbreiten. Der
wesentliche Beitrag des Rahmens zur Minderung des Risikos automatisierter Angriffe,
von Datenschutzverletzungen und der Verbreitung falscher Informationen besteht darin,
das Ausmaß zu begrenzen, in dem sich automatisierter Schaden vervielfacht. Wir bekräftigen das Bekenntnis des CAC-
Rahmenwerks zu Risikoidentifizierung, Frühwarnung,
Intervention und Prävention des Einsatzes agentischer KI für illegale
Aktivitäten (automatisierte Angriffe, Datenschutzverletzungen,
Erzeugung und Verbreitung falscher Informationen, Online-Betrug). Wir schlagen als
ergänzenden architektonischen Beitrag vor, dass die Begrenzung des Ausmaßes
automatisierter Schäden – durch installationsspezifische operative Grenzen und
bilaterale Zusammenarbeit bei der Reaktion auf Vorfälle – eine strukturelle Ergänzung zu
Erkennungs- und Interventionsansätzen auf zentraler Ebene darstellt.
Der strukturelle Mechanismus ist der Föderations-Envelope: Standardmäßig
bleiben die Datensätze einer Installation innerhalb dieser Installation, und
ein installationsübergreifender Datenfluss erfolgt nur über Envelopes, die die
Installation explizit signiert und die Herkunfts- und Empfängerinformationen
enthalten. Eine Kompromittierung
einer Installation kann sich nicht unbemerkt auf andere ausbreiten, da das
Substrat keinen impliziten installationsübergreifenden Lesepfad aufweist – es gibt
keine gemeinsame Registrierungsstelle, über die sich ein Angreifer verschieben
könnte. Die bilaterale Reaktion auf Vorfälle
erfolgt dann auf der Grundlage dessen, was bewusst geteilt wurde, wobei die Herkunftsangaben des
Föderations-Envelopes eine forensische Rekonstruktion des betroffenen
Umfangs ermöglichen, ohne dass ein zentraler Audit-Aggregator erforderlich ist.
(Parallelen zu CAC-Punkt 10 „Risiken aus
Anwendungen mindern“.)
[QUELLENANGABEN: Tractatus pluralistische Deliberation (Stroh 2026, CC BY 4.0); ISO/IEC 23894:2023 Risikomanagement; Privacy Act 2020 (NZ); Harmful Digital Communications Act 2015 (NZ) – aktuelle Gesetzesfassungen sind vor der Veröffentlichung von v1 zu überprüfen.]
Punkt 11. Polyzentrische Governance im Dialog mit abgestuften
Ansätzen. Die Governance-Befugnis darüber, was ein intelligenter Agent
mit einem Datensatz tun darf, liegt beim Inhaber der Datensätze.
Die Zulässigkeit von Szenarien wird pro Installation durch die eigene
Zuständigkeit des Inhabers bestimmt, unterstützt durch sektorale Regulierungsbehörden, sofern deren Zuständigkeit
sich auf den jeweiligen Sachverhalt erstreckt. Wir erkennen den Wert des
kategorisierten und abgestuften Governance-Ansatzes des CAC-Rahmenwerks für sensible
Sektoren und Schlüsselindustrien an, wobei die Cyberspace Administration of China
und die zuständigen Branchenbehörden zulässige Anwendungsszenarien festlegen
und Verwaltungsmaßnahmen wie die Registrierung, Prüfung
und den Rückruf problematischer Produkte umsetzen. Wir schlagen für den neuseeländischen
Neuseeland eine polyzentrische Governance vor – mit mehreren
Zentren der Autorität, verteilt auf staatliche Behörden, Hapū-/Iwi-Einrichtungen,
sektorale Regulierungsbehörden, Berufsverbände und die Inhaber der Datensätze selbst –,
die gut zur bestehenden institutionellen Landschaft und zu den Partnerschaftsverpflichtungen
aus dem Te Tiriti passt. Die internationale Forschung zur polyzentrischen
Governance, insbesondere die wegweisenden Arbeiten von Elinor Ostrom, liefert die
theoretische Grundlage für diesen Ansatz. Die Polyzentrizität wird operativ
durch die Eigenschaften des Substrats unterstützt: Eine einzige
kryptografisch signierte Audit-Kette pro Datensatz ermöglicht es
mehreren Behörden – staatliche Regulierungsbehörde, Hapū-/Iwi-Einheit, sektorale Stelle,
Berufsverband, der Datensatzinhaber selbst –, jeweils denselben
Datensatz im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit zu verifizieren, ohne dass
eine zentralisierte Zusammenführung oder doppelte Register erforderlich sind. Verschiedene Behörden halten
ihre eigenen Kopien der Auditkette unter ihren eigenen Schlüsseln und treffen
unabhängige Konformitätsbeurteilungen über denselben zugrunde liegenden Datensatz. Die
architektonische Grundkomponente, die polyzentrische Governance operativ
handhabbar macht, ist die föderativ replizierte, signierte Auditkette; die
institutionelle Frage, wer die Autorität über welche Entscheidungsklasse hat,
bleibt politisch. (Parallelen zu CAC-Punkt 11
„kategorisierte und abgestufte Governance“.)
[ZITATE: Ostrom, E. (2010). Beyond Markets and States: Polycentric Governance of Complex Economic Systems. American Economic Review, 100(3), 641–672. https://doi.org/10.1257/aer.100.3.641; Algorithm Charter for Aotearoa New Zealand (2020); Te Kāhui Raraunga (kahuiraraunga.io — Māori-Daten -Governance-Modell und Māori-KI-Governance-Rahmenwerk); Taiuru, K. (20. September 2025) Kritische Analyse der Te Mana Raraunga-Datenprinzipien, taiuru.co.nz/critical-analysis-mana-raraunga/.]
Punkt 12. Verbundene Compliance-Dienste.
Risikoüberwachung, Tests, Bewertung, Audit und Zertifizierungsdienste für
intelligente Agenten werden als kommerzielle, gemeinschaftliche und akademische
Angebote bereitgestellt; die gegenseitige Anerkennung zwischen den Diensten erfolgt durch offene
Veröffentlichung und Peer-Review. Wir erkennen den Wert des Engagements des CAC-Rahmenwerks
für ein Compliance-Dienstleistungssystem an, das
professionelle Dienstleistungen wie Risikoüberwachung, Tests und Bewertung,
Beratung und Zertifizierung bereitstellt und die gegenseitige Anerkennung
zwischen akkreditierten Anbietern fördert. Dieser Bereich ist der Arbeitsstrang (ii) des
in §II Punkt 4 vorgeschlagenen einheitlichen Ausschusses. Der Ausschuss würde
Empfehlungen im neuseeländischen Kontext für ein föderiertes Audit-Rahmenwerk für
intelligente Agenten ausarbeiten, zur Arbeit des ISO/IEC SC42 an KI-Bewertungs-,
Evaluierungs- und Managementsystemen beitragen und einen bilateralen Dialog
mit den Autoren des CAC-Rahmenwerks über die Interaktion zwischen föderierten
und zentralisierten Compliance-Diensten führen. Compliance-Dienste werden
konkret wie folgt föderiert: Jede Installation veröffentlicht ihre eigenen Bescheinigungen –
Build-Herkunft, Abhängigkeitsmanifeste, gegebenenfalls Bescheinigungen zu Trainingsdaten,
Vorgeschichte der Incident-Response, Einhaltung des Audit-Rahmens – unter
ihrer eigenen kryptografischen Identität. Compliance-Anbieter überprüfen diese
Bescheinigungen und veröffentlichen ihre Ergebnisse unter ihrer eigenen Identität; die gegenseitige
Anerkennung zwischen Anbietern erfolgt durch gegenseitige Verweise auf
kryptografisch überprüfbare Bewertungen und nicht durch eine zentrale
Akkreditierung. Die grundlegende Komponente, die dies ermöglicht, ist die
inhaltsadressierte Veröffentlichung mit kryptografischer Herkunftsnachweisbarkeit – jeder kann
jede Compliance-Bewertung anhand der spezifischen Version der
Installation überprüfen, die tatsächlich bewertet wurde. (Parallelen zu CAC-Punkt 12
„Compliance-Service-System“; es gilt der konsolidierte Arbeitsstrang zur Ausschussbildung
.)
[ZITATE: ISO/IEC 42001:2023 Managementsysteme; ISO/IEC 23894:2023 Risikomanagement; Royal Society Te Apārangi.]
Punkt 13. Koordinierung durch Verbände. Souveräne
Einrichtungen schließen sich bilateral zu Verbänden zusammen; die Koordinierung bei gemeinsamen Anliegen –
Interoperabilitätsstandards, Offenlegung von Sicherheitsvorfällen, Entwicklung von
Prüfungsrahmen – erfolgt durch offene Veröffentlichung und Konsens
unter den beteiligten Akteuren. Wir würdigen den Wert des Engagements des CAC-Rahmenwerks
für die Selbstregulierung der Industrie, bei der Branchenverbände
und große Unternehmen gemeinsam Selbstregulierungsregeln formulieren,
die die Einhaltung von KI-Funktionalitäten, die Algorithmus-Governance,
den Schutz geistigen Eigentums und fairen Wettbewerb abdecken. Wir schlagen vor, dass für
die in diesem Vorschlag spezifizierte Verbundarchitektur die Koordination bei
gemeinsamen Anliegen durch offene Veröffentlichung und Konsens unter den
beteiligten Peers erfolgt; das architektonische Bekenntnis zur bilateralen
Verbundbildung erstreckt sich auf den Koordinationsmechanismus selbst. Die Föderation ist in diesem Vorschlag
von Natur aus bilateral: Jede Installation veröffentlicht einen Föderations-
Endpunkt und wählt aus, mit welchen Peers sie sich zu welchen spezifischen
Datensatzklassen zusammenschließt; das Format des Föderations-Envelopes legt fest,
welche Datensätze mit welchem Zustimmungsumfang an welchen Empfänger
und mit welchen Einschränkungen hinsichtlich der Weiterleitung übertragen werden dürfen. Die grundlegenden Elemente, die
die bilaterale Föderation funktionsfähig machen, sind der Föderations-Envelope (ein
empfängergebundenes, mit Herkunftsangaben versehenes, in seinem Umfang begrenztes Nachrichtenformat), die
mitgliederorientierte Portabilität (der Inhaber von Datensätzen kann die Weiterleitung von jeder
Installation an ein Ziel seiner Wahl verlangen) unddie
kryptografische Herkunft (jeder Datensatz enthält überprüfbare
Herkunftsmetadaten, die den Transport überstehen). Die Koordination bei gemeinsamen Anliegen –
Interoperabilitätsstandards, Offenlegung von Sicherheitsvorfällen, Entwicklung von Audit-Frameworks
– erfolgt bilateral zwischen den Verbündeten, ohne dass
eine zentrale Registrierungsstelle erforderlich ist. (Parallelen zu CAC-Punkt 13
„Selbstregulierung der Branche“.)
[QUELLENANGABEN: ActivityPub-Föderationsprotokoll (W3C-Empfehlung 2018); IETF-Request-for-Comments-Prozess; W3C-Prozessdokument.]
Punkt 14. Reputation durch Beglaubigung. Souveräne
Installationen veröffentlichen ihre eigenen Beglaubigungen – Sicherheitsstatus, Audit-
Historie, Abhängigkeitsmanifeste, Reaktion auf Vorfälle – und die Gegenparteien
überprüfen diese kryptografisch. Die Reputation entsteht durch die Historie genauer
Selbstauskünfte, die von bilateralen Gegenparteien verifiziert wurden. Wir erkennen den
Wert des Vorschlags des CAC-Rahmenwerks für freiwillige Bonitätsbewertungsmechanismen
für Marktteilnehmer im Bereich intelligenter Agenten an, mit
Bonitätsbewertungen für Verhaltensweisen wie den Missbrauch von Technologie, die
Anstiftung zum Konsum, falsche Werbung und das Verschweigen von Informationen über Mängel
sowie Sanktionen für unehrliches Verhalten in Übereinstimmung mit Gesetzen und
Vorschriften. Dieser Bereich ist der Arbeitsstrang (iii) des in §II Punkt 4 vorgeschlagenen
einzigen Ausschusses. Der Ausschuss würde Empfehlungen im neuseeländischen Kontext
zu attestbasierter Reputation im Vergleich zu registerbasierter
Reputation entwickeln, zur internationalen Normungsarbeit zu AI-Provenienz
und -Attestierung beitragen und einen bilateralen Dialog mit den Autoren des CAC-
Rahmenwerks über die Interoperabilität zwischen attestbasierten und
kreditratingsbasierten Reputationssystemen führen. (Parallelen zu CAC Punkt
14 „Bonitätsbewertungsmechanismen“; es gilt der konsolidierte Arbeitsstrang zur Ausschussbildung
.)
[ZITATE: W3C Verifiable Credentials Data Model v1.1; ISO/IEC 42001:2023 Managementsysteme.]
Wo das Rahmenwerk der Cyberspace Administration of China neunzehn Sektoren auflistet, in denen der Staat vorschreibt, dass „Akteure X tun sollen“, spiegeln wir die neunzehn Sektoren wider und formulieren jeden neu als eine Frage der Souveränitätsbedingungen für jeden Einsatz von Akteuren in diesem Sektor. Das Rahmenwerk schreibt den Einsatz nicht vor; es legt die architektonischen Bedingungen fest, unter denen der Einsatz mit der Souveränität vereinbar ist. Die Umformulierung ist rhetorisch bescheiden, aber strukturell folgenreich: Die staatlich gelenkte Lesart positioniert intelligente Akteure als Instrumente sektoraler Programme, während die auf Souveränitätsbedingungen ausgerichtete Lesart sie als Werkzeuge positioniert, deren Einsatz Anforderungen an Zuordnung, Herkunft und Mitgliederportabilität erfüllen muss, unabhängig davon, wer sie einsetzt.
Die architektonischen Grundelemente, die in den neunzehn folgenden Sektoren herangezogen werden, sind vier. Die kryptografische Herkunftsangabe fügt jedem Datensatz überprüfbare Metadaten zur Herkunft hinzu – wer ihn verfasst hat, wann und auf Grundlage welcher Befugnis – die gegen nachträgliche stille Bearbeitung unveränderlich sind (Korrekturen werden gegengezeichnet und selbst aufgezeichnet). Föderations-Envelopes vermitteln den installationsübergreifenden Austausch: Nur die genehmigte Teilmenge wird übertragen, wobei Herkunft, Empfängerbindung und das Verbot der Weiterleitung standardmäßig mitgeführt werden. Die mitgliederorientierte Portabilität ermöglicht es dem Inhaber von Datensätzen, sein Bündel ohne die Erlaubnis des ursprünglichen Inhabers in eine andere Installation zu exportieren, wobei die Herkunft am Zielort erhalten bleibt. Die Durchsetzung von Grenzen leitet Entscheidungen in den vier Grenzkategorien (Unumkehrbarkeit, wertgeladen, kulturkontextabhängig, beispiellos) standardmäßig an menschliche Beratung weiter, wobei die Weiterleitung selbst aufgezeichnet wird. Die folgenden Sektorenelemente benennen die sektorspezifische Ausprägung einer oder mehrerer dieser Primitiven; die generischen Fähigkeiten sind sektorübergreifend konstant. Siehe „Architektonische Ausrichtung“ §3 für die Entwicklung der Primitiven; Paper A für die vollständige Beschreibung der Substratschicht.
Punkt 15. In der Forschung gelten Souveränitätsprimitive.
Forschungsumgebungen arbeiten mit souveränen Datensätzen – die von
teilnehmenden Einzelpersonen, Institutionen, Hapū-/Iwi-Einheiten oder
Forschungskonsortien im Rahmen ihrer jeweiligen Governance-Regelungen gehalten werden;
die Herkunftsangabe begleitet die abgeleiteten Ergebnisse; eine bilaterale Föderation zwischen
Institutionen stellt die Interoperabilitätsschicht bereit, wo Datenaustausch
erforderlich ist. Wir erkennen den Wert der Vision des CAC-Rahmenwerks an, wonach
intelligente Agenten die theoretische Deduktion, die Wissensintegration
sowie die Integration mit wissenschaftlichen Instrumenten und
Experimentierplattformen verbessern. Wir schlagen vor, dass für die Forschung in Aotearoa NZ diese
Fähigkeiten im Rahmen einer forschungsethischen Governance eingesetzt werden, die spezifisch für
jede Institution und jedes Forschungsprojekt ist, wobei die Tractatus-Primitive
der pluralistischen Deliberation den architektonischen Mechanismus bereitstellt,
um die forschungsethische Überprüfung über konkurrierende Werte-Rahmenwerke hinweg zu skalieren.
Die operativen Primitive sind kryptografische Provenienz (jeder Datensatz und
jedes abgeleitete Ergebnis trägt eine Provenienz, die seine Quellen, Ableitungen
und den ethischen Überprüfungsrahmen, unter dem es erstellt wurde, bescheinigt) und
Föderations-Envelopes (der institutionsübergreifende Austausch erfolgt im Rahmen expliziter
Datenaustauschvereinbarungen, wobei der Envelope aufzeichnet, welche Teilmenge der Daten
übertragen wird und unter welchem Einwilligungsumfang). Mitgliedergeführte Portabilität ermöglicht es einem
Forschungsteilnehmer, seinen Beitrag zurückzuziehen und die Provenienz
nachgelagert aktualisieren zu lassen; die Durchsetzung von Grenzen leitet die wertgeladenen ethischen
Entscheidungen an den Forschungsethikausschuss weiter, anstatt sie autonomen
Agenten zu überlassen.
(Parallelen zu CAC-Punkt 15 „Forschung und Erkundung“.)
[ZITATE: CARE-Prinzipien (Carroll et al. 2020); FAIR-Prinzipien (Wilkinson et al. 2016, https://doi.org/10.1038/sdata.2016.18); Te Kāhui Raraunga (kahuiraraunga.io – Māori-Modell zur Datenverwaltung und Māori-Rahmenwerk zur KI-Verwaltung); Taiuru, K. (20. September 2025) Kritische Analyse der Te Mana Raraunga-Datenprinzipien, taiuru.co.nz/critical-analysis-mana-raraunga/; Neuseeländischer Rahmen für Forschungsethik über den Health Research Council und die Royal Society Te Apārangi; Tractatus-Primitiv für pluralistische Deliberation (Stroh 2026).]
Punkt 16. In der Software-F&E gelten
Urheberangabe und Audit. Code-Generierungsagenten arbeiten auf der Grundlage
zuordnbarer Quellen; abgeleitete Werke tragen ihre Herkunftsangabe; CI/CD-Pipelines
überprüfen die Build-Bescheinigung und die Herkunft der Abhängigkeiten. Wir
anerkennend den Wert des Engagements des CAC-Rahmenwerks für intelligente
Softwareentwicklungsagenten, die die Anforderungsanalyse, den Architekturentwurf,
die Codegenerierung und das Testen verbessern. Wir schlagen vor, dass alle derartigen Fähigkeiten unter
Anforderungen an Zuordnung und Herkunft operieren; agentische Beiträge zu Code,
Design oder Simulationsergebnissen werden sowohl dem Agenten als auch dem
menschlichen oder organisatorischen Betreiber zugeordnet, in dessen Auftrag sie
erstellt wurden. Die operative Grundfunktion ist die kryptografische Herkunftsnachweis, die auf
jedes Code-Artefakt angewendet wird – den Agenten, der es vorgeschlagen hat, den menschlichen Prüfer, der
es genehmigt hat, die Build-Pipeline, die es kompiliert hat, die eigenen Bescheinigungen des Abhängigkeitsbaums
– und so eine überprüfbare Kette von der verfassten Zeile zurück zum
autorisierten Commit bildet. Die Tractatus für Querverweise
bietet eine Laufzeitüberprüfung, dass vorgeschlagene Code-Aktionen mit
dem kanonischen Anweisungsverlauf übereinstimmen. (Parallelen zu CAC-Punkt 16 „F&E-Unterstützung“.)
[ZITATE: W3C Verifiable Credentials Data Model v1.1; SBOM-Standards (Software Bill of Materials) über NTIA und OWASP CycloneDX; Tractatus -Primitiv zur Validierung von Querverweisen (Stroh 2026).]
Punkt 17. In der Fertigung gelten Souveränitätsprimitive.
Produktionsdaten sind die souveränen Aufzeichnungen des Herstellers;
Agenten, die darauf zugreifen, werden zugeordnet; die
installationsübergreifende Koordination für Lieferketten erfolgt bilateral. Wir erkennen den Wert
des Engagements des CAC-Rahmenwerks für Produktionsmanagement-Agenten in den Bereichen
Terminplanung, Ressourcenzuweisung und Prozessoptimierung sowie für die
Integration mit CNC-Werkzeugmaschinen, Industrierobotern und automatisierten
Produktionslinien an. Wir schlagen vor, dass alle diese Funktionen unter der
Aufsicht des Herstellers betrieben werden, wobei die Koordination der Lieferkette
durch bilaterale Vereinbarungen zwischen den beteiligten Herstellern und
ihren Partnern erfolgt. Die operativen Grundelemente sind kryptografische Herkunftsnachweise
(jede Charge trägt eine Produktionslinienbescheinigung – Sensorwerte,
Agentenentscheidungen, menschliche Genehmigungen –, die bei jeder
Fehleruntersuchung rückverfolgbar ist) und Föderations-Envelopes
(die Koordination der Lieferkette erfolgt über bilateral signierte
Envelopes, die festlegen, welche Produktionsdaten zu welchem Zweck
mit welcher Gegenpartei geteilt werden). Mitgliederorientierte Portabilität
bedeutet hier die Fähigkeit des Herstellers, seinen vollständigen
Produktions-Audit-Trail an eine andere Lieferketten-Prüfstelle oder Aufsichtsbehörde
zu exportieren, ohne die Genehmigung des ursprünglichen Plattformanbieters. (Parallelen zu CAC-Punkt 17 „intelligente
Fertigung“.)
[QUELLENANGABEN: ISO/IEC 42001:2023 Managementsysteme; Recherche zu neuseeländischen Standards für Fertigungsdaten und Initiativen zu Industrie 4.0 in Neuseeland steht noch aus.]
Punkt 18. Im Bereich Energie und Ressourcen gelten Souveränitätsgrundsätze.
Umweltdaten, Ressourcenkataloge und Versandprotokolle
sind souveräne Aufzeichnungen der zuständigen Stellen: der Krone für einige
(gesetzlich festgelegte Ressourcen, bestimmte Umweltdaten); hapū und iwi für
diejenigen, für die Zuweisungen aus dem Vertragsabkommen gelten; privater Stellen für
den Rest. Akteure handeln auf der Grundlage der Aufzeichnungen der jeweiligen Stelle
unter deren Aufsicht. Die konkreten Zuweisungen sind
einrichtungsspezifisch und hängen von den einschlägigen Gesetzgebungen und
Vereinbarungen im Rahmen der Vertragsabwicklung ab. Wir erkennen den Wert des Engagements des CAC-Rahmenwerks
für Umweltüberwachungsagenten zur Frühwarnung vor Naturkatastrophen und Verschmutzungsrisiken,
für Stromverteilungs- und Netzwartungsagenten sowie für
Anwendungen zur Rohstoffexploration an. Wir schlagen vor, dass im Kontext Aotearoa NZ
die zuständigen Behörden aus dem bestehenden institutionellen
und vertraglichen Rahmen hervorgehen und die Architektur die Audit- und
Zuordnungsinfrastruktur bereitstellt, innerhalb derer diese Behörden agieren.
Kryptografische Provenienz wird an Umweltmesswerte, Entscheidungen zur Netzsteuerung
und Entscheidungen zur Ressourcenallokation angehängt, mit Zuordnung zur
zuständigen Stelle (Krone, iwi oder privat). Föderations-Envelopes übertragen
nur die genehmigte Teilmenge der Umweltdaten über Entitätsgrenzen hinweg
— Frühwarnsignale werden an alle relevanten Entitäten weitergeleitet, ohne dass
eine zentrale Aggregation erforderlich ist. Wo Zuweisungen aus Vertragsabkommen gelten,
verwaltet die iwi ihre eigene Audit-Kette unter ihren eigenen Schlüsseln, unabhängig
von den Systemen der Kronbehörden.
(Parallelen zu CAC-Punkt 18 „Energie und Ressourcen“.)
[QUELLENANGABEN: Resource Management Act 1991 (NZ); einschlägige Gesetzgebung zu Vertragsabkommen (einheitsspezifisch, Überprüfung vor Veröffentlichung von Version 1 ausstehend); Electricity Industry Act 2010 (NZ); Crown Minerals Act 1991 (NZ).]
Punkt 19. Im Verkehrsbereich gelten Souveränitätsgrundsätze.
Fahrzeugtelemetrie, Verkehrsdaten und Sensordaten der Infrastruktur sind
souveräne Aufzeichnungen von Betreibern, staatlichen Behörden und Straßenverkehrsbehörden;
die Koordination zwischen ihnen – der neuseeländischen Verkehrsbehörde Waka Kotahi,
iwi, den Seeverkehrsbehörden, der Zivilluftfahrtbehörde,
den Regionalräten und den Stadträten – erfolgt im Rahmen einer
bilateralen Föderation über die jeweiligen institutionellen Grenzen hinweg. Wir erkennen
den Wert des CAC-Rahmenwerks hinsichtlich seines Engagements für intelligente Agenten in den Bereichen Verkehrssicherheit,
Notfall-Einsatzleitung und Fahrzeugsteuerung an. Wir schlagen vor,
dass der Kontext Aotearoa NZ mit seinen bestehenden bilateralen institutionellen
Vereinbarungen über Verkehrsträger hinweg gut für einen föderierten
Ansatz geeignet ist. Föderationsumschläge legen fest, welche Telemetrie-, Verkehrs- und
Infrastruktursensordaten über institutionelle Grenzen hinweg
(Waka Kotahi ↔ Regionalräte ↔iwi↔ Zivilluftfahrtbehörde),
wobei die kryptografische Herkunftsnachweisbarkeit sicherstellt, dass eine forensische Rekonstruktion jedes
Vorfalls auf der Ebene einzelner Agentenentscheidungen möglich ist.
Mitgliederorientierte Portabilität gilt auf Fahrzeug- und Betreiberebene – der
Betreiber kann den Austritt aus jeder Plattform ohne Bindung verlangen. (Parallelen zu CAC-Punkt 19 „Verkehr“.)
[QUELLENANGABEN: Land Transport Act 1998 (NZ); Land Transport Management Act 2003 (NZ); Civil Aviation Act 1990 (NZ); Maritime Transport Act 1994 (NZ); Recherche zu Arbeiten zur Datenhoheit im neuseeländischen Verkehrsbereich steht noch aus.]
Punkt 20. In der Landwirtschaft gelten Souveränitätsgrundsätze.
Landwirtschaftliche Daten sind die souveränen Aufzeichnungen des Landwirts; Daten zu Schädlingen,
Krankheiten, Erträgen und Bestandsdichte können bilateral mit
Beratungsdiensten, Forschungseinrichtungen oder hapū rōpū geteilt werden, sofern
dies zutrifft, und zwar zu den Bedingungen des Landwirts. Wir erkennen den Wert des
Engagements des CAC-Rahmenwerks für intelligente Agenten im Bereich landwirtschaftlicher Dienstleistungen
für technische Beratung, Schädlings- und Krankheitsdiagnose sowie die Integration mit
intelligenten landwirtschaftlichen Maschinen und Gewächshäusern an. Wir schlagen vor, dass für
Aotearoa Neuseeland – wo die Souveränität über landwirtschaftliche Daten ein anerkanntes Thema
in landwirtschaftlichen Datengenossenschaften, Branchenorganisationen und im zunehmenden
Engagement für die Datenhoheit Māori im Kontext der Primärindustrie ist –
der bilaterale Datenaustausch zu den Bedingungen des Landwirts gut geeignet ist.
Kryptografische Provenienz wird an landwirtschaftliche Daten angehängt – Sensorwerte, Empfehlungen von Agenten,
Behandlungsentscheidungen, Ertragsergebnisse. Föderations-Envelopes
übertragen nur die genehmigte Teilmenge (Schädlings- und Krankheitsdaten an Beratungsdienste,
aggregierte Ertragsdaten an Forschungseinrichtungen,
kulturkontextabhängige Daten an hapū rōpū unter Einhaltung angemessener tikanga)
zu den Bedingungen des Landwirts. Mitgliederorientierte Portabilität ermöglicht es dem Landwirt,
zwischen landwirtschaftlichen Datengenossenschaften zu wechseln, ohne seinen historischen Prüfpfad
zu verlieren.
(Parallelen zu CAC-Punkt 20 „landwirtschaftliche Produktion“.)
[QUELLENANGABEN: Recherche zu neuseeländischen Arbeiten zur Datenhoheit in der Landwirtschaft und zu Regelungen zur Verwaltung landwirtschaftlicher Daten steht noch aus; Te Kāhui Raraunga (hui.io – Māori zur Datenverwaltung und Māori AI Governance Framework); Taiuru, K. (20. September 2025) Kritische Analyse der Te Mana Raraunga, taiuru.co.nz/critical-analysis-mana-raraunga/, soweit zutreffend.]
Punkt 21. Im Finanzdienstleistungssektor gelten Souveränitätsgrundsätze.
Kundendaten, Transaktionsdaten und Risikosignale sind
souveräne Aufzeichnungen des verwahrenden Instituts und unterliegen den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Reserve Bank of
New Zealand / Te Pūtea Matua, dem Datenschutzgesetz
von 2020 sowie dem Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
von 2009. Die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfolgt bilateral über etablierte
Kanäle – die neuseeländische Finanzermittlungsstelle und die
internationalen FATF-Kanäle – und die KI-Unterstützung wird durch diese bestehenden
regulatorischen Vereinbarungen zugewiesen und begrenzt. Wir erkennen den
Wert des CAC-Rahmenwerks hinsichtlich der Einbindung von Akteuren zur
Finanzrisikokontrolle bei der Kreditgenehmigung, Transaktionsüberwachung,
Kontosicherheit und Überwachung zur Bekämpfung von Geldwäsche an. Wir schlagen vor, dass für Aotearoa NZ der
bestehende institutionelle und regulatorische Rahmen gut geeignet ist für
eine zuordnungsbasierte Prüfung auf der Ebene jedes einzelnen Finanzinstituts, mit
bilateraler Zusammenarbeit über etablierte Kanäle für die
institutionsübergreifende und internationale Koordination. Jede Transaktion, jede KI-Bewertung
und jede menschliche Genehmigung ist mit einer kryptografischen Herkunftsangabe versehen – rückverfolgbar durch AML/CFT-Prüfer, die
Reserve Bank, FATF-Inspektoren und den Kunden selbst im Rahmen ihrer
jeweiligen Zuständigkeiten rückverfolgt werden kann. Föderations-Envelopes vermitteln die
institutionsübergreifende AML/CFT-Zusammenarbeit: Nur das genehmigte Signal für verdächtige Aktivitäten
wird weitergeleitet, wobei der Empfänger an die neuseeländische Financial Intelligence
Unit oder die zuständige Gegenstelle gebunden ist. Die mitgliederorientierte Portabilität unterstützt
Verpflichtungen zur Kontoportabilität: Die Transaktionshistorie des Kunden ist
mit intakter Herkunftsnachweisbarkeit in ein anderes Institut exportierbar. (Parallelen zu CAC
Punkt 21 „Finanzdienstleistungen“.)
[QUELLENANGABEN: Reserve Bank of New Zealand Act 2021; Anti-Money Laundering and Countering Financing of Terrorism Act 2009 (NZ); Privacy Act 2020 (NZ); FATF-Empfehlungen.]
Punkt 22. In Endbenutzeranwendungen gelten Souveränitätsprimitive.
Mitgliederportable Identifikatoren ersetzen plattformspezifische
Konten; die geräteübergreifende Koordination wird durch den eigenen
Schlüsselbund oder die Identitäts-Wallet des Mitglieds vermittelt. Souveränität bedeutet hier, dass der Nutzer die
Datensätze besitzt – unabhängig davon, ob die Anwendung von einem Anbieter Aotearoa NZ oder
einem internationalen Anbieter entwickelt wurde. Wir erkennen den Wert des CAC-Rahmenwerks an, das
sich für intelligente Agenten einsetzt, die Internetanwendungen und
-dienste über Mobiltelefone, Computer, Fahrzeuge, Haushaltsgeräte,
Wearables und Verbraucherroboter hinweg befähigen. Wir schlagen vor, dass für jede
Anwendung, die mit Benutzerdatensätzen arbeitet, die architektonischen Primitive
der Attribution und der Mitgliederportabilität unabhängig von der
Zuständigkeit des Anbieters gelten. Das operative Element ist die mitgliederorientierte Portabilität, die
über dezentrale Identifikatoren und überprüfbare Berechtigungsnachweise des W3C umgesetzt wird: Die Identität des Nutzers
wird in seinem eigenen Schlüsselbund (oder Wallet) gespeichert, wobei die geräteübergreifende
Koordination durch seine eigenen Schlüssel vermittelt wird. Eine kryptografische Herkunftsangabe ist
mit jeder Agentenaktion verbunden, die in Bezug auf die Datensätze des Nutzers durchgeführt wird, und ist dem
Agenten sowie dem Autorisierungsrahmen des Nutzers zuzuordnen. Föderations-Envelopes
vermitteln die herstellerübergreifende Koordination nur, wenn der Nutzer dies autorisiert. (Parallelen zu CAC-Punkt 22 „Endnutzeranwendungen“.)
[QUELLENANGABEN: W3C Decentralized Identifiers (DIDs) v1.0; W3C Verifiable Credentials Data Model v1.1; Privacy Act 2020 (NZ), Datenschutzgrundsatz 7 (Korrektur).]
Punkt 23. In Kultur und Tourismus gelten Souveränitätsgrundsätze.
Kulturelle Inhalte unterliegen der Kontrolle ihrer Schöpfer; im
Kontextvon Aotearoa Neuseeland sind die Kaitiaki- Verpflichtungen gegenüber Taonga von zentraler Bedeutung dafür, wie
KI-Agenten mit kulturellem Material interagieren dürfen. Übersetzungsagenten
bewahren die Urheberschaft und den kulturellen Kontext; ihre Ergebnisse ersetzen nicht
das ursprüngliche mātauranga, und was im te ao
Māori-Kontext als angemessene Nutzung gilt, ist von den tangata whenua zu bestimmen. Besucherdaten, die
von Tourismusdiensten verarbeitet werden, werden als souveräne Aufzeichnungen des Besuchers behandelt. Wir
erkennen den Wert des Engagements des CAC-Rahmenwerks für
Agenten zur Erstellung kultureller Inhalte und Tourismusdienstleister an. Wir schlagen vor,
dass für Aotearoa Neuseeland – wo mātauranga Māori gemäß den Partnerschaftsverpflichtungen des Te Tiriti
ein taonga ist und wo Dr. Karaitiana Taiurusveröffentlichte Arbeit
zum Schutz von mātauranga Māori in KI-Trainingsdaten sowie das
Raraungas Māori-KI-Governance-Rahmenwerk grundlegende wissenschaftliche Arbeit darstellen –
die architektonischen Primitive die Audit-Infrastruktur bereitstellen und die
inhaltliche Festlegung der angemessenen Nutzung den Inhabern des
Mātauranga obliegt. Kryptografische Provenienz wird mit kulturellem Material verknüpft: wer es erstellt hat,
unter welcher Autorität, mit welchem Nutzungsumfang. Für mātauranga bestimmtdas
tikanga der Inhaber, was Kontrollbefugnis in der Praxis bedeutet; das
Substrat stellt die Audit-Infrastruktur bereit, sodass eine Verletzung der Einwilligung
forensisch rekonstruierbar ist und nicht nur vertraglich bestritten werden kann. Föderations-
Envelopes transportieren nur die genehmigte Teilmenge von mātauranga über
Installationsgrenzen hinweg, wobei standardmäßig keine Weiterleitung erfolgt –
Übersetzungsagenten erben die Daten, können sie aber nicht neu lizenzieren. Besucherdaten enthalten die Identitätsbescheinigung des Besuchers;
mitgliederorientierte Portabilität bedeutet, dass der Besucher bei seiner Abreise seinen
Tourismusdatensatz exportiert. (Parallelen zu CAC-Punkt 23 „Kultur und Tourismus“.)
[QUELLENANGABEN: Taiuru, K. – Schutz von mātauranga Māori in KI-Trainingsdaten (spezifische Veröffentlichungen stehen noch zur Überprüfung aus); Te Kāhui Raraunga (kahuiraraunga.io – Māori-Daten- Governance -Modell und Māori-KI-Governance-Rahmenwerk); Taiuru, K. (20. September 2025) Kritische Analyse der Te Mana Raraunga-Datenprinzipien, taiuru.co.nz/critical-analysis-mana-raraunga/; CARE-Prinzipien (Carroll et al. 2020); Wai 262 (Bericht des Waitangi-Tribunals über indigene Flora und Fauna sowie kulturelles geistiges Eigentum).]
Punkt 24. Bei kommerziellen Dienstleistungen gelten Souveränitätsgrundsätze.
Kundeninteraktionen erzeugen Aufzeichnungen; beide Parteien –
Betreiber und Kunde – verfügen über Herkunftskopien; Streitigkeiten werden
bilateral koordiniert. Verkörperte Agenten im Einzelhandel, im Gastgewerbe, in der Altenpflege und
in der Behindertenbetreuung agieren unter der Aufsicht des Einsatzverantwortlichen und
erstellen überprüfbare Aufzeichnungen ihrer Handlungen. Wir erkennen den Wert des
CAC-Rahmenwerks an, das sich für einen 24/7-Kundenservice, verkörperte
intelligente Agenten für Beratung, Reinigung, Lagerung und Vertrieb
in gewerblichen Einrichtungen sowie verkörperte Agenten für Haushaltshilfe,
Altenpflege, Kinderbetreuung und Behindertenhilfe einsetzt. Wir schlagen vor, dass für Aotearoa
Neuseeland alle derartigen Anwendungen im Rahmen bestehender Regulierungsrahmen für Verbraucherschutz,
Pflegequalität und Behindertenhilfe betrieben werden.
Beide Parteien (Betreiber und Kunde) verfügen über kryptografisch signierte
Herkunftskopien jeder Interaktion, sodass Streitigkeiten anhand
einer gemeinsamen, überprüfbaren Aufzeichnung und nicht anhand einseitiger Plattformprotokolle beigelegt werden können.
Verkörperte Agenten im Einzelhandel, im Gastgewerbe, in der Altenpflege und in der Behindertenbetreuung
arbeiten unter der Durchsetzung von Grenzen: Kulturkontextabhängige oder
wertgeladene Entscheidungen (Übersteuerungen bei der Medikamentenverabreichung, Änderungen am Pflegeplan,
Eskalationen in der Behindertenbetreuung) werden standardmäßig an menschliche Entscheidungsträger weitergeleitet.
Der Föderations-Envelope vermittelt die Übergabe von Daten der Klasse „Pflegeaufzeichnungen“
zwischen Anbietern.
(Parallelen zu CAC-Punkt 24 „kommerzielle Dienstleistungen“.)
[QUELLENANGABEN: Consumer Guarantees Act 1993 (NZ); Fair Trading Act 1986 (NZ); Health and Disability Services (Safety) Act 2001 (NZ); New Zealand Disability Strategy.]
Punkt 25. Im Bildungswesen gelten Souveränitätsgrundsätze.
Lernunterlagen sind die souveränen Unterlagen des Schülers bzw. der Schülerin, mit gemeinsamer Verwaltung,
sofern der Schüler oder die Schülerin minderjährig ist; von Akteuren erstellte Unterrichtsmaterialien werden
zugeordnet; institutionelle Unterlagen – Anwesenheitslisten, Bewertungen, Qualifikationsnachweise
– unterliegen der bestehenden institutionellen Governance gemäß dem Education
and Training Act 2020. Die Übertragbarkeit gilt für den Schüler, mit entsprechenden
institutionellen Vorkehrungen für die Übergabe bei Wechseln zwischen
Bildungsanbietern. Wir erkennen den Wert des Engagements des CAC-Rahmenwerks für die
Erstellung von Unterrichtsmaterialien, die Benotung von Hausaufgaben, die Analyse des Lernfortschritts,
personalisierte Lernpläne und virtuelle Lehrassistenten an.
Wir schlagen vor, dass diese Funktionen für Aotearoa Neuseeland im Rahmen des
Datenschutzgesetzes von 2020 und des Bildungs- und Ausbildungsgesetzes von 2020 betrieben werden, wobei die
Souveränität über die Schülerdaten durchgehend gewahrt bleibt. Jede Bewertung, jedes von einem Akteur erstellte
Lehrmaterial und jede Qualifikationsvergabe ist mit einer kryptografischen Herkunftsangabe versehen – zuordenbar an den Akteur,
den betreuenden Pädagogen und die Einrichtung. Die souveräne
Akte des Schülers ist übertragbar: Bei jedem Übergang (von Schule zu Schule, von Schule zu
Universität, zwischen Anbietern, zwischen Ländern) bringt der Schüler
sein vollständiges Aktenbündel mit intakter Herkunftsangabe zur aufnehmenden
Einrichtung mit. Die Durchsetzung von Grenzen leitet Entscheidungen, die die Bewertung verändern und
sich auf Qualifikationen auswirken, standardmäßig an menschliche Entscheidungsinstanzen weiter. (Parallelen zu CAC-Punkt
25 „Bildung und Unterricht“.)
[QUELLENANGABEN: Bildungs- und Ausbildungsgesetz 2020 (NZ); Datenschutzgesetz 2020 (NZ); Neuseeländischer Lehrplan.]
Punkt 26. Im Gesundheitswesen gelten die Grundprinzipien der Souveränität.
Patientenakten sind gemäß dem
Health Information Privacy Code 2020 und den Verwaltungsstrukturen von Te Whatu Ora / Health New
Zealand die souveränen Aufzeichnungen des Patienten; Diagnoseagenten erzeugen
zuordnungsfähige Ergebnisse; Behandlungsempfehlungen sind mit einer Herkunftsangabe versehen; die Koordination
zwischen den Leistungserbringern erfolgt über die Kanäle der Health Information Standards Organisation
(HISO) und die Interoperabilitätsvereinbarungen von Te Whatu Ora. Wir
erkennen den Wert des Engagements des CAC-Rahmenwerks für
die Analyse medizinischer Bilddaten, die Begründung von Krankheitsdiagnosen, personalisierte
Behandlungspläne, das Medikamentenmanagement, die Operationsplanung und
Agenten für die Verwaltung medizinischer Unterlagen an. Wir schlagen vor, dass diese Funktionen für Aotearoa Neuseeland
im Rahmen des bestehenden Governance-Rahmens für Gesundheitsinformationen
ablaufen, wobei die Souveränität der Patienten über ihre Gesundheitsunterlagen
als architektonische Grundvoraussetzung beibehalten wird. Kryptografische Provenienz wird klinischen Unterlagen, KI-Diagnoseergebnissen,
Behandlungsempfehlungen und der Medikamentenverabreichung zugeordnet – jeder
Eintrag ist dem Verfasser zuordenbar und kann nachträglich nicht unbemerkt geändert werden
(Korrekturen sind gegengezeichnete Änderungen, die selbst aufgezeichnet werden).
Föderationsumschläge enthalten Überweisungen: Nur der genehmigte klinische Teil
wird vom überweisenden Anbieter an den empfangenden weitergeleitet, wobei der Empfänger
standardmäßig an die Daten gebunden ist und diese nicht weiterleiten darf. Mitgliederorientierte Portabilität
ermöglicht es dem Patienten, sein Datensatzbündel an einen anderen Anbieter – öffentlich,
privat oder international – ohne die Erlaubnis des ursprünglichen Inhabers zu exportieren, wobei
die Herkunftsangaben am Zielort erhalten bleiben. Die Durchsetzung von Grenzen leitet
klinisch ungewisse und wertgeladene Entscheidungen (Lebensende, umstrittene
Diagnosen, geistige Zurechnungsfähigkeit) an menschliche Entscheidungsfindung weiter, anstatt
sie autonomen Agenten zu überlassen. (Parallelen zu CAC-Punkt 26
„Gesundheitswesen“.)
[QUELLENANGABEN: Health Information Privacy Code 2020 (NZ); Pae Ora (Healthy Futures) Act 2022 (NZ); HISO-Datenstandards.]
Punkt 27. Im Bereich Beschäftigung und Arbeit gelten Souveränitätsgrundsätze.
Beschäftigungsunterlagen, Ausbildungsnachweise und Streitfallunterlagen
unterliegen der Souveränität der Parteien; die Mediation erfolgt im Rahmen der bestehenden
Regelungen des Employment Mediation Service; KI-Unterstützung wird der bestehenden
dreigliedrigen Struktur (Arbeitnehmer / Arbeitgeber / Staat) des neuseeländischen Arbeitsrechts
zugeschrieben und durch diese begrenzt. Wir erkennen den Wert des CAC-Rahmenwerks an, das
sich für Akteure in den Bereichen Beschäftigungsförderung, Ausbildung und Bewertung
von Fachpersonal, Arbeitsbeziehungsdienste, Sozialversicherung,
Schlichtung von Arbeitskonflikten und Verwaltung von Lohnrückständen einsetzt. Wir schlagen vor, dass
diese Funktionen für Aotearoa Neuseeland im Rahmen des Employment
Relations Act 2000 und des damit verbundenen dreigliedrigen Rahmens operieren, wobei
Zurechnung und Herkunft durchgehend angewendet werden. Kryptografische Herkunftsnachweise werden mit Beschäftigungsunterlagen,
Ausbildungszertifikaten und Streitfallunterlagen verknüpft – zuordenbar an die
beteiligten Parteien. Verbund-Umschläge ermöglichen die Übertragbarkeit von
Ausbildungsnachweisen zwischen Arbeitgebern ohne Verlust der Herkunft.
Grenzsicherungsmaßnahmen leiten Entscheidungen über Einstellung,
Entlassung, Disziplinarmaßnahmen und Streitbeilegung an menschliche
Instanzen weiter – autonomes Handeln von Agenten gegen den Beschäftigungsstatus
eines einzelnen Arbeitnehmers wird strukturell verhindert. (Parallelen zu CAC-Punkt
27 „Human Resources“.)
[QUELLENANGABEN: Employment Relations Act 2000 (NZ); Holidays Act 2003 (NZ); Human Rights Act 1993 (NZ); Neuseeländischer dreigliedriger Rahmen für Arbeitsbeziehungen.]
Punkt 28. In Informationsdiensten gelten Souveränitätsgrundsätze.
Inhalte werden ihren Urhebern zugeschrieben; Empfehlungsagenten
agieren im Rahmen des souveränen Profils des Nutzers, das dieser
einsehen, exportieren und übertragen kann; die redaktionelle Überprüfung
bleibt eine menschliche Aufgabe.
Wenn KI-Agenten Inhalte produzieren, erfolgt die Zuordnung an den Agenten
und an den menschlichen oder organisatorischen Betreiber, in dessen
Auftrag er gehandelt hat; die Offenlegung KI-generierter Inhalte ist
die grundlegende architektonische Verpflichtung. Wir erkennen den Wert der Verpflichtung des CAC-Rahmenwerks
an, intelligente Agenten für die Erstellung von Online-Inhalten, Nutzeranalyse,
Themenplanung, redaktionelle Bearbeitung, Verbreitung und Empfehlung,
Inhaltsprüfung, Meinungsführung, emotionale Unterstützung und Echtzeit-
Übersetzung einzusetzen. Wir schlagen vor, dass für Aotearoa NZ die Anforderungen an die Urheberschaft
für alle derartigen Anwendungen gelten, wobei die bestehenden Rundfunkstandards
und der Rahmen für schädliche digitale Kommunikation den regulatorischen
Kontext bilden. Jeder Inhalt ist mit einer kryptografischen Herkunftsangabe versehen: Identität des Autors,
Zuordnung „KI vs. Mensch“, redaktionelle Überprüfungskette. Föderations-
Umschläge enthalten Verteilungsentscheidungen: Jede Empfehlungsoberfläche erhält
nur die Inhalte, die die vorgelagerte Instanz signiert und deren Weitergabe sie zugestimmt hat,
wobei eine Weiterleitung standardmäßig unterbunden ist. Mitgliederorientierte Portabilität
stellt dem Nutzer seinen Interaktionsverlauf und sein Empfehlungsprofil in einer
portablen Form zur Verfügung – er kann zu einem anderen Dienst wechseln, ohne seinen
Inhaltsverlauf zu verlieren. Die Durchsetzung von Grenzen leitet redaktionelle Entscheidungen an menschliche
Autoritäten weiter – autonome Handlungen von Agenten darüber, was verstärkt oder unterdrückt werden soll, werden
strukturell blockiert. (Parallelen zu CAC-Punkt 28 „Informationsdienste“.)
[QUELLENANGABEN: Rundfunkgesetz von 1989 (NZ); Gesetz über schädliche digitale Kommunikation von 2015 (NZ); Datenschutzgesetz von 2020 (NZ); Suche nach Standards zur Zuordnung von KI-Inhalten noch ausstehend.]
Punkt 29. In der öffentlichen Verwaltung gelten souveränitätsbezogene Grundprinzipien.
Interaktionen der Bürger mit dem Staat führen zu Aufzeichnungen, die
sowohl vom Bürger als auch vom Staat aufbewahrt werden; die vom Mitglied gehaltenen Identitätsnachweise wandern im Laufe der Zeit
in die Kontrolle des Mitglieds über; die Unterstützung durch Agenten in Genehmigungsverfahren wird
durch verwaltungsrechtliche Grundsätze geregelt und begrenzt. Kronbehörden
bleiben rechenschaftspflichtig gemäß dem Public Service Act 2020, dem Official
Information Act 1982, dem Privacy Act 2020, der Algorithm Charter for
Aotearoa New Zealand und dem Public Records Act 2005. Wir erkennen
den Wert des CAC-Rahmenwerks hinsichtlich der Verpflichtung zu Agenten für
Verwaltungsgenehmigungen, politische Konsultationen und proaktive
Dienstleistungserbringung an. Wir schlagen vor,
dass für Aotearoa NZ alle derartigen Anwendungen staatlicher Behörden innerhalb
des bestehenden Rechenschaftsrahmens betrieben werden, wobei die architektonischen Grundelemente
die Prüfungsinfrastruktur bereitstellen, die mit den Verpflichtungen der Algorithmus-Charta
zu Transparenz und Partnerschaft mit Māori im Einklang steht.
Jede Verwaltungshandlung ist mit einer kryptografischen Herkunftsangabe versehen: wer
entschieden hat, auf welcher Grundlage, anhand welcher Bürgerdaten, mit welcher
Unterstützung durch einen Akteur. Föderationsumschläge vermitteln die behördenübergreifende Koordination – nur
die genehmigte Teilmenge der Bürgerdaten wird von Behörde zu Behörde weitergeleitet,
mit Prüfpfad. Die mitgliederorientierte Portabilität setzt das Datenschutzgesetz
(Privacys Act) – Informationsschutzgrundsatz 6 (Zugriffsrechte) und die Aufbewahrungspflichten des Gesetzes über öffentliche Aufzeichnungen
von 2005 – der Bürger kann seine vollständigen
Interaktionsdaten mit der Regierung unter Verwendung seiner eigenen Schlüssel exportieren. Die Durchsetzung von Grenzen
leitet Entscheidungen nach Verwaltungsermessen, Entscheidungen im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus dem Vertrag
sowie Entscheidungen, die Rechte betreffen, an menschliche Instanzen weiter.
(Parallelen zu CAC-Punkt 29 „Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung“.)
[QUELLENANGABEN: Public Service Act 2020 (NZ); Official Information Act 1982 (NZ); Privacy Act 2020 (NZ); Algorithm Charter for Aotearoa New Zealand (2020); Public Records Act 2005 (NZ).]
Punkt 30. In der Justiz gelten die Grundprinzipien der Souveränität.
Gerichtsakten, Beweismittel und Rechtsdokumente unterliegen
den bestehenden gerichtlichen Verfahren; KI-Unterstützung wird ausgewiesen;
die Beweiskette ist, soweit anwendbar, kryptografisch gesichert; Zugriffskontrollen
folgen den bestehenden gerichtlichen Vorschriften. Tools zur Unterstützung von
Prozessparteien, die sich selbst vertreten und KI nutzen, legen deren Einsatz offen und
erzeugen eine überprüfbare Herkunftsnachweis. Wir erkennen den Wert des Engagements
des CAC-Rahmenwerks für durchgängige Unterstützung bei der Fallbearbeitung, die
Erstellung von Rechtsdokumenten, Rechtsberatung, Rechtsberatung und Rechtsaufsicht
an. Wir schlagen vor, dass für Aotearoa Neuseeland alle derartigen Anwendungen
unter dem
Senior Courts Act 2016, dem Evidence Act 2006 sowie den etablierten
Gerichtsregeln und Praxisleitfäden zur Regelung des KI-Einsatzes in
Gerichtsverfahren betrieben werden.
Jedes vorgelegte Beweismittel, jeder KI-gestützte Entwurf eines
Rechtsdokuments und jedes Suchergebnis wird mit einer kryptografischen
Herkunftsangabe versehen. Die Beweiskette ist kryptografisch verankert –
Fragen zur Zulässigkeit lassen sich anhand der zugrunde liegenden
Daten beantworten und nicht anhand umstrittener Plattformprotokolle.
Mitgliederorientierte Portabilität bedeutet, dass der sich selbst vertretende Prozessbeteiligte
seine vollständige Aktenlage zwischen den Instanzen (Gericht → Gericht → Berufung)
mit intakter Herkunftsnachweisbarkeit mitnehmen kann. Die Durchsetzung von Grenzen leitet Werturteile und
Ermessensentscheidungen (ob eine Klage eingereicht, ein
Vergleich angenommen oder eine für den Prozessbeteiligten nachteilige Maßnahme ergriffen werden soll) an
den menschlichen Prozessbeteiligten oder dessen Rechtsbeistand weiter – autonome Handlungen des Agenten gegen
die Rechtsposition des Prozessbeteiligten sind strukturell blockiert.
(Parallelen zu CAC-Punkt 30 „Justizdienstleistungen“.)
[QUELLENANGABEN: Senior Courts Act 2016 (NZ); Evidence Act 2006 (NZ); aktuelle gerichtliche Leitlinien zum Einsatz von KI werden noch recherchiert.]
Punkt 31. Im Bereich der öffentlichen Sicherheit gelten
Souveränitätsgrundsätze. Die Überwachung unterliegt bestehenden Gesetzen – dem
Privacy Act 2020, dem Search and Surveillance Act 2012 und dem
Intelligence and Security Act 2017 – und alle KI-Agenten, die im
Kontext der öffentlichen Sicherheit tätig sind, erzeugen unter diesen
Rahmenbedingungen eine überprüfbare Herkunft. Agenten zur Verhaltensüberwachung agieren innerhalb des Rahmens, der
gemäß diesen Gesetzen bereits rechtmäßig ist. Wir erkennen den Wert des
CAC-Rahmenwerks hinsichtlich seines Engagements für Überwachungs- und
Frühwarnagenten, Notfall- und Rettungskoordinierungsagenten sowie
Anwendungen zur Identifizierung und dynamischen Prävention von
abnormalem Verhalten an.
Wir schlagen für den Kontext Aotearoa (Neuseeland) vor, dass der architektonische
Beitrag von Attribution und Provenienz darin besteht, agentische KI in
Kontexten der öffentlichen Sicherheit überprüfbar zu machen; ob und wie solche Fähigkeiten
eingesetzt werden sollten, ist eine Wertentscheidung für den jeweiligen gesetzlichen und
politischen Rahmen, die an das Parlament und die zuständigen Minister gerichtet ist,
wobei die Architektur die Prüfungsinfrastruktur bereitstellt, innerhalb derer
diese Entscheidungen handhabbar werden. Kryptografische Provenienz ist mit jedem Überwachungssignal, jeder
Entscheidung zur Verhaltensüberwachung und jeder Notfallmaßnahme verbunden – wodurch
die nachträgliche Rechenschaftspflicht auf eine Weise handhabbar wird, wie es bei eigenständigen Handlungen von Agenten
nicht der Fall ist. Föderations-Envelopes vermitteln die behördenübergreifende Koordination der öffentlichen Sicherheit:
Welche Informationen zwischen der Polizei, dem Government Communications
und den Notfallbehörden, ist an das gebunden, was jede
Behörde für welchen spezifischen Zweck als freigebbar genehmigt hat. Die Durchsetzung von Grenzen
ist hier tragend: Entscheidungen, die Rechte betreffen (Durchsuchung, Festnahme,
Überwachungsgenehmigung, Gewaltanwendung), werden an menschliche Autoritäten weitergeleitet – die
architektonische Grundlage, unterhalb derer kein Akteur autonom handelt. (Parallelen zu CAC-Punkt 31 „öffentliche
Sicherheit“.)
[QUELLENANGABEN: Datenschutzgesetz 2020 (NZ); Durchsuchungs- und Überwachungsgesetz 2012 (NZ); Geheimdienst- und Sicherheitsgesetz 2017 (NZ); Neuseeländisches Grundrechtegesetz 1990.]
Punkt 32. In der Stadtverwaltung gelten Souveränitätsgrundsätze.
Städtische Daten – Sensornetzwerke, Planungsdaten,
Baugenehmigungen, Infrastrukturbetriebsdaten – werden von den
Gemeinderäten als souveräne Aufzeichnungen geführt; agentische Systeme,
die in kommunalen Funktionen operieren, sind durch das Local Government
Act 2002 und die Verwaltungsstrukturen der Gemeinderäte zugeordnet
und rechenschaftspflichtig. Wir erkennen den Wert des Engagements des CAC-Rahmenwerks
für intelligente Agenten in den Bereichen Stadtplanung, Städtebau und
Stadtverwaltung an, einschließlich für intelligentes Bauen,
Gebäudemanagement und den Betrieb städtischer Infrastruktur. Wir schlagen vor, dass
für Aotearoa NZ alle derartigen Anwendungen im Rahmen bestehender
Rechenschaftsregelungen der Kommunalverwaltung betrieben werden, wobei die architektonischen
Grundelemente die Infrastruktur für Audit und Zuordnung bereitstellen.
Eine kryptografische Herkunftsangabe ist mit jedem Sensorwert, jeder Planungsentscheidung,
jeder Baugenehmigung und jeder Entscheidung zum Infrastrukturbetrieb verbunden – überprüfbar
durch die Einwohner, durch Local Government NZ, durch den Rechnungshof und durch
nachfolgende Gemeinderäte. Föderations-Envelopes vermitteln die Koordination zwischen den Gemeinderäten
und den Datenaustausch zwischen Zentral- und Lokalebene – nur die genehmigte Teilmenge wird übertragen.
Mitgliederorientierte Portabilität gilt für Daten auf Anwohnebene: Ein Anwohner kann
seine Interaktionen mit dem Gemeinderat mitnehmen, wenn er in einen anderen Bezirk umzieht.
Die Durchsetzung von Grenzen leitet Entscheidungen, die den Vertrag betreffen und kulturell bedeutsam sind
(Urupā, Wāhi Tapu, taonga ), an die entsprechenden
Tangata-Whenua-Beratungsgremien weiter, anstatt sie autonomen Akteuren zu überlassen.
(Parallelen zu CAC-Punkt 32 „Stadtverwaltung“.)
[QUELLENANGABEN: Local Government Act 2002 (NZ); Building Act 2004 (NZ); Resource Management Act 1991 (NZ).]
Punkt 33. Bei der Beschaffung gelten die Grundprinzipien der Souveränität.
Ausschreibungsunterlagen, Bewertungen und Verträge sind souveräne
Unterlagen des Auftraggebers; die Unterstützung durch Akteure bei der Beschaffung
unterliegt den Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen und dem geltenden
Vertragsrecht; Transparenz wird durch bestehende, OIA-konforme Veröffentlichungen gewährleistet. Wir
erkennen den Wert des CAC-Rahmenwerks an, das sich für ein durchgängiges
intelligentes Management von Ausschreibungs- und Bietprozessen einsetzt, wobei
Intelligenz auf Transaktionen, Dienstleistungen und die Überwachung angewendet wird. Wir
schlagen vor, dass für Aotearoa Neuseeland die Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen und der
bestehende Rahmen für das öffentliche Beschaffungswesen den geeigneten
Rechenschaftskontext bieten, wobei Zuordnung und Herkunft
durchgängig angewendet werden. Kryptografische Herkunftsnachweise sind mit jedem Ausschreibungsdatensatz, jeder Bewertung,
jeder Vertragsänderung und jeder Vergabeentscheidung verknüpft – veröffentlicht im Rahmen bestehender
OIA-konformer Transparenzregelungen mit Integritätseigenschaften auf Substratebene.
Föderationsumschläge vermitteln die für die Beschaffung erforderliche
Koordination von Konsortien und Lieferketten, ohne wettbewerbsrelevante
Daten außerhalb des vereinbarten Umfangs offenzulegen. Die Durchsetzung von Grenzen leitet die
diskretionären Beschaffungsentscheidungen (Vergabe, Außerkraftsetzung, Ausnahme) an menschliche
Instanzen weiter – autonome Handlungen von Agenten bei einer Auftragsvergabe werden strukturell
blockiert. (Parallelen zu CAC-Punkt 33 „Ausschreibung und Angebotsabgabe“.)
[QUELLENANGABEN: Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen (NZ); Gesetz über öffentliche Aufzeichnungen von 2005 (NZ); Gesetz über amtliche Informationen von 1982 (NZ).]
Während das Rahmenkonzept der chinesischen Cyberspace-Behörde ein Ökosystem aus Industrieclustern vorsieht, das durch internationale KI-Konferenzen eine Vorreiterrolle auf nationaler Ebene anstrebt, bieten wir ein föderiertes Ökosystem an, in dem die Koordination durch bilaterale Zusammenschlüsse zwischen souveränen Partnern erfolgt und die internationale Abstimmung über etablierte Normungsgremien erfolgt. Die beiden folgenden Unterabschnitte – Förderung der föderierten Zusammenarbeit und Stärkung der bilateralen Förderung – legen gemeinsam dar, wie sich ein Ökosystem souveräner Einrichtungen selbst trägt und international agiert.
Punkt 34. Open Source unter freizügigen Lizenzen.
Referenzimplementierungen sollten unter freizügigen
Open-Source-Lizenzen verfügbar sein. Die aktuellen MDSL-Implementierungen sind eine von
möglicherweise mehreren Referenzen: Das Tractatus wird
unter EUPL-1.2 (European Union Public Licence) für den Code und CC BY 4.0 für die Dokumentation vertrieben. Korrigiert am 13. September 2026: Frühere Fassungen dieses Artikels besagten, die Codebasen Village und Community migrierten auf EUPL-1.2 und künftige Beiträge sollten nach Möglichkeit unter EUPL-1.2 stehen. Das wird zurückgezogen. Diese Codebasen sind proprietär; die Open-Source-Grenze ist allein das Framework. Wir würdigen den Verdienst des CAC-Rahmenwerks
bei der Förderung von Open-Source-Innovation, einschließlich
inländischer Open-Source-Communities für KI, der Kompatibilität mit Open-Source-
Chips, Betriebssystemen und großen Modellen sowie der Einbindung von
Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen in Open-Source-
Projekte. Open-Source unter freizügigen Lizenzen ist
bilateraler-Föderation-freundlich: Jede souveräne Installation erstellt einen Fork des
Upstreams, leistet über Pull-Requests einen Beitrag und trifft ihre eigenen
Entscheidungen zur Bereitstellung. (Parallele zu CAC-Punkt 34 „Förderung von Open-Source-
Innovation“.)
[ZITATE: EUPL-1.2 (European Union Public Licence); CC BY 4.0 (Creative Commons).]
Punkt 35. Föderation durch Veröffentlichung. Wo
Koordination bei gemeinsamer Technologie, Interoperabilitätsstandards,
Reaktion auf Sicherheitsvorfälle oder der Entwicklung von Audit-Rahmenwerken erforderlich ist, erfolgt diese
durch offene Veröffentlichung und Konsens unter den beitragenden Installationen.
Die internationale Abstimmung erfolgt über W3C, IETF, ISO/IEC und ähnliche
etablierte Normungsgremien. Wir würdigen den Wert des Engagements des CAC-Rahmenwerks
für Plattformen der Industriekooperation – einschließlich
Allianzen im Bereich intelligenter Agenten-Ökosysteme,
Technologieprüflabore und gemeinsame F&E-Vereinbarungen – sowie für die
Koordination von vor- und nachgelagerten Teilnehmern der Lieferkette bei der
gemeinsamen Technologie-F&E, der Festlegung von Standards sowie bei
Bewertungs- und Zertifizierungsarbeiten.
Dieser Bereich ist der Arbeitsstrang (iv) des in
§II Punkt 4 vorgeschlagenen einheitlichen Ausschusses. Der Ausschuss würde
Empfehlungen im neuseeländischen Kontext zu
Föderations- und Allianzmodellen für die Industriekoordination entwickeln,
zu den Arbeiten des ISO/IEC SC42 an Modellen für die Zusammenarbeit in der KI-Industrie beitragen und
einen bilateralen Dialog mit den Autoren des CAC-Rahmenwerks über die
Wechselwirkung zwischen föderierter und allianzbasierter Industriekoordination
führen. (Parallelen zu CAC Punkt 35 „Plattformen für die
Zusammenarbeit in der Industrie“; es gilt der konsolidierte Arbeitsstrang zur Ausschussbildung
.)
[ZITATE: W3C-Prozessdokument; IETF-Request-for-Comments-Prozess; ISO/IEC 42001:2023 Managementsysteme.]
Punkt 36. Die Übernahme erfolgt bilateral. Jede souveräne
Einrichtung wendet sich direkt an ihre Partner – Partnerorganisationen,
Peer-Institutionen, verbundene Peers. Wir erkennen den
Wert des Engagements des CAC-Rahmenwerks für Anwendungsförderungskanäle
an, darunter Software-Stores für intelligente Agenten,
Informationsplattformen für Angebot und Nachfrage in der Industrie,
maßgeschneiderte Produktentwicklung über Ausschreibungen und das
„Unveil-and-Take-the-Helm“-Challenge-Modell sowie die
Entwicklung von Hardware-Systemen und Software für intelligente
Agentenprodukte und -dienstleistungen durch Unternehmen. Wir schlagen für den Kontext Aotearoa Neuseeland vor, dass
Einführungskanäle aus der bestehenden kommerziellen, zivilgesellschaftlichen und
institutionellen Landschaft hervorgehen; staatliche Einrichtungen bauen ihre
Geschäftspartnerbeziehungen durch gewöhnliche direkte Zusammenarbeit auf, wobei
die öffentliche Beschaffung den Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen folgt.
(Parallelen zu CAC-Punkt 36 „Kanäle zur Anwendungsförderung”.)
[QUELLENANGABEN: Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen (NZ); Überprüfung auf aktuelle Reformen des neuseeländischen Beschaffungswesens steht noch aus.]
Punkt 37. Die Pilot-Einführung erfolgt bilateral und
evidenzbasiert. Staatliche Einrichtungen führen Pilotprojekte zur Einführung direkt mit
bereitwilligen Gemeinschaften durch. Bestehende MDSL-Implementierungen – Village im
Kontext von Gemeinden und Hapū/Iwi; Familiengeschichte im Kontext von Iwi und Diaspora;
sydigital im Kontext kleiner Unternehmen – sind Beispiele; spezifische
Implementierungsdaten (Anzahlen, Startdaten, Umfang der Nutzung) sollen
vor der Veröffentlichung von v1 hinzugefügt werden. Wir würdigen den Wert des CAC-Rahmenwerks, das
sich dafür einsetzt, die Erschließung von Anwendungsszenarien für intelligente Agenten
in Schlüsselbereichen voranzutreiben, wobei Pilotprojekte in Industrieclustern, Schlüssel
branchen und Schlüsselbereichen ein Portfolio von Demonstrationsprojekten
aufbauen. Wir schlagen vor, dass für Aotearoa Neuseeland die Pilot-Einführung bilateral
zwischen den einführenden Einrichtungen und ihren bereitwilligen Gemeinschaften erfolgt. Wenn
Behörden der Krone agentische KI pilotieren möchten, tun sie dies im Rahmen bestehender
Verfahren zur Datenschutz-Folgenabschätzung, der Algorithmus-Charta für Aotearoa
Neuseeland und den Verpflichtungen des Te Mana Raraunga / Māori Data Sovereignty Network
. (Parallele zu CAC-Punkt 37 „die Erschließung von Schlüssel-
Szenarien vorantreiben“.)
[QUELLENANGABEN: Belege für den Einsatz von MDSL – Village (Gemeinde- und Gemeinschaftskontexte), Familiengeschichte (Iwi- und Diaspora-Kontexte), Sydigital (Kleinunternehmenskontexte), spezifische Daten stehen noch aus, bis vom Betreiber verifizierte Zahlen vor der Veröffentlichung von v1 vorliegen; Algorithmus-Charta für Aotearoa Neuseeland (2020); Te Kāhui Raraunga (kahuiraraunga.io – Māori-Daten -Governance-Modell und Māori-KI-Governance-Rahmenwerk); Taiuru, K. (20. September 2025) Kritische Analyse der Te Mana Raraunga-Datenprinzipien, taiuru.co.nz/critical-analysis-mana-raraunga/.]
Punkt 38. Internationale Angleichung durch bilaterale
Föderation. Souveräne Einrichtungen in Aotearoa New Zealand
verbünden sich bilateral mit souveränen Einrichtungen in anderen
Rechtsordnungen; die Mitwirkung an internationalen Standards erfolgt über W3C,
IETF, ISO/IEC und ähnliche Foren als gleichberechtigte Teilnahme. Wir erkennen
den Wert des Engagements des CAC-Rahmenwerks an, das
globale Ökosystem durch internationale Plattformen wie die World
Artificial Intelligence Conference und der World Internet Conference,
die Förderung der Anpassung intelligenter Agenten durch Endgeräte- und
Softwareunternehmen sowie das Engagement für die Einhaltung internationaler Vorschriften und
die Anpassung an lokale Gesetze, Vorschriften und kulturelle Gepflogenheiten.
Dieser Bereich ist der Arbeitsstrang (v) des in
§II Punkt 4 vorgeschlagenen einheitlichen Ausschusses. Der Ausschuss würde Empfehlungen im neuseeländischen Kontext zur
internationalen KI-Zusammenarbeit entwickeln, zur internationalen
Normungsarbeit von ISO/IEC SC42 beitragen und einen bilateralen Dialog mit den
Verfassern des CAC-Rahmenwerks sowie mit internationalen Fachkollegen über die
Interoperabilität zwischen bilateralen Föderations- und Plattform-Projektionsansätzen
für die internationale Zusammenarbeit führen. Wir bieten dies als einen Beitrag zu
einer internationalen Diskussion im Frühstadium an; Beiträge aus vielen
architektonischen Traditionen und politischen Kontexten werden das Fachgebiet verbessern.
(Parallelen zu CAC-Punkt 38 „das globale Ökosystem aktiv pflegen“;
es gilt der konsolidierte Arbeitsstrang zur Ausschussbildung.)
[ZITATE: ISO/IEC JTC 1/SC 42; internationaler Normungsprozess des W3C; Überprüfung der aktuellen bilateralen KI-Abkommen Neuseelands und internationaler Verpflichtungen steht noch aus.]
Als zivilgesellschaftlicher Antragsteller koordiniert My Digital Sovereignty Ltd die Umsetzung nicht. Wir nennen hier die Stellen, deren Beteiligung erforderlich wäre, sollte ein Teil dieses Rahmens von Einrichtungen Aotearoa Neuseeland übernommen werden.
Zu den staatlichen Stellen, deren Arbeit von diesem Vorschlag berührt wird, gehören das Ministerium für Wirtschaft, Innovation und Beschäftigung für die digitale Strategie; das Justizministerium für die Angleichung des Rechtsrahmens; das Amt des Datenschutzbeauftragten für die Angleichung an das Datenschutzgesetz 2020; Stats NZ und Te Kāhui Raraunga für die Angleichung der Datenhoheit (mit Dr. Karaitiana Taiuruskritischer Analyse vom 20. September 2025 als grundlegender Referenz); Te Whatu Ora / Health New Zealand für die Steuerung von Gesundheitsinformationen; Te Pūtea Matua / Reserve Bank of New Zealand für die Anpassung der Aufsichtsvorschriften für Finanzdienstleistungen; Waka Kotahi New Zealand Transport Agency für den Verkehr; das Bildungsministerium für den Bildungsbereich; sowie die neuseeländische Police für Fragen der öffentlichen Sicherheit. An der Bewertung durch die Zivilgesellschaft wären natürlich die Royal Society Te Apārangi, Internet NZ, NetSafe, das New Zealand AI Forum sowie akademische Forscher aus den relevanten Disziplinen beteiligt. Die Einbeziehung von Hapū und Iwi ist unerlässlich, wenn Verpflichtungen aus dem Vertrag oder Auswirkungen auf die Siedlungsvereinbarungen auftreten, und die in diesem Vorschlag festgelegte Architektur soll die Arbeit zur Datenhoheit der Māori unterstützen – und wird zur Nutzung im Rahmen — die Arbeit zur Datenhoheit der Māori, wie sie von Te Kāhui Raraunga (Māori Data Governance Model; Māori AI Governance Framework) und in den veröffentlichten wissenschaftlichen ArbeitenvonDr. Karaitiana Taiurudargelegt wird – einschließlich seiner kritischen Analyse vom 20. September 2025, die aufzeigt, warum frühere Rahmenkonzepte für KI-Kontexte unzureichend sind.
Ein internationaler Dialog mit den Autoren des CAC-Rahmenwerks und mit gleichgesinnten Netzwerken für indigene Datenhoheit – FNIGC in Kanada, USIDSN in den Vereinigten Staaten, Maiam nayri Wingara in Australien, GIDA auf internationaler Ebene – würde den Austausch in beide Richtungen bereichern.
My Digital Sovereignty Ltd bekennt sich zu den Elementen der architektonischen Offenheit und Lizenzoffenheit des Vorschlags: Das Tractatus bleibt unter der European Union Public Licence v1.2 verfügbar. Korrigiert am 13. September 2026: Dieser Absatz erstreckte diese Zusage zuvor auf die Code-Basen Village und Community sowie auf künftige Beiträge. Das tut er nicht; diese sind proprietär. Die Referenzimplementierungen werden im Dialog mit den Anwendern entwickelt. Der Rest richtet sich an diejenigen, die über die Übernahme entscheiden würden.
Wir schließen mit einer ausdrücklichen Einladung: an die Autoren des CAC-Frameworks, an internationale Kollegen, an neuseeländische politische Entscheidungsträger und Community-Organisatoren sowie an alle, die an ähnlichen Fragen arbeiten – Kommentare zu dieser Version 1 sind über die üblichen Kanäle für Papierkommentare auf agenticgovernance.digital willkommen.
Dieser Anhang sammelt die häufigsten technischen Einwände gegen das Tractatus mit kurzen strukturellen Antworten. Jede Antwort verweist auf die relevante Primitive §0(i) oder einen späteren Abschnitt. Das Framework befindet sich im Forschungsstadium; diese Antworten fassen die architektonische Argumentation zusammen, nicht die technische Fertigstellung.
Einwand. LLMs sind statistische Mustervervollständiger; gegnerische Eingabeaufforderungen und neu entstehende Fähigkeiten umgehen die Sicherheitsvorkehrungen auf Modellebene.
Antwort: Das Framework verlangt vom Modell nicht, irgendetwas durchzusetzen. Die Tractatus sind Laufzeit-Intercepts – Code im Host-Prozess des Agenten, der entscheidet, ob jede vorgeschlagene Aktion ausgeführt wird, bevor die Ausgabe des Modells die Welt erreicht. Der Intercept hängt nicht vom Compliance- oder Alignment-Training des Modells ab; er wendet konfigurierte Regeln der Entscheidungsklasse an der Aktionsgrenze an, was der gleichen architektonischen Form entspricht wie die Interception privilegierter Systemaufrufe im OS-Kernel. Siehe §0(i) Durchsetzung an der Grenze.
Einwand. Das Framework scheint von transformatorbasierten LLMs auszugehen; architektonische Veränderungen (JEPA, Hybridsysteme) könnten es ungültig machen.
Antwort. Das Framework ist substratunabhängig. Seine Primitive wirken auf Agentenaktionen, nicht auf Modellinterna – es ist kein Zugriff auf Gewichte, Aufmerksamkeitsmuster oder Schlussfolgerungsspuren erforderlich. Ein Agent auf einer beliebigen Architektur gibt vorgeschlagene Aktionen aus; die Intercept-Schicht bewertet diese Aktionen anhand derselben Entscheidungsklassen-Grenzen. Siehe §0(i) einleitender Absatz.
Einwand. Ein ausreichend fähiger Agent könnte die Intercept-Schicht modellieren und Aktionen entwickeln, die diese umgehen.
Antwort: Der Agent verfügt nicht über die Berechtigung zur Ausführung – diese liegt bei der Abhörfunktion. Eine Umgehung erfordert entweder (a) einen Vorgang außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Agenten, was von der Laufzeitumgebung als Berechtigungsverletzung erkannt wird, oder (b) eine vollständige Berechtigungserweiterung gegenüber dem Host-Prozess, was ein Problem auf Betriebssystemebene darstellt, das auf dieselbe Weise abgesichert ist wie Dateisystemberechtigungen. Der Prüfpfad (souveräne, kryptografisch signierte Aufzeichnungen) macht erfolgreiche Umgehungsversuche forensisch sichtbar und verhindert so „Defection-as-Strategy“. Der tiefere strukturelle Punkt – der in „Architectural Alignment“ §3.4 entwickelt wird – ist die Unterscheidung zwischen Substrat und Laufzeit: Selbst wenn ein ausreichend fähiger Agent Laufzeit-Interceptions umgehen kann, lassen sich die Substrat-Mechanismen (kryptografische Herkunft, Föderations-Envelopes, mitgliedergeführte Portabilität von Aufzeichnungen) nicht umgehen, da sie sich in verteiltem Besitz befinden, unabhängig vom Agenten. Die Sicherheit des Substrats ergibt sich aus der Mathematik und der verteilten Replikation, nicht aus der Kooperation des Agenten. Siehe §0(i) Querverweisvalidierung; §II Punkt 5; Architectural Alignment §3.4 Substrat vs. Laufzeit; §7.5 Angriffsfläche der sozialen Ebene (die Fläche, die das Substrat nicht abdeckt).
Einwand. Prompt-Engineering und RLHF schränken ebenfalls die Modellausgabe ein. Das Framework scheint vom Grundgedanken her ähnlich zu sein.
Antwort. Strukturell unterschiedlich. Prompt-Engineering und RLHF verändern die Verteilung der Modellausgaben, lassen aber die statistische Mechanik unverändert. Die Primitive des Frameworks laufen vor dem Aufruf des Modells (Capability-Scoping), nach der vorgeschlagenen Aktion (Boundary Enforcement) oder parallel zum Aufruf (Cross-Reference-Validation) – keine davon hängt davon ab, dass das Modell die richtige Ausgabe erzeugt. Sie hängen davon ab, dass die Laufzeitebene die Zugehörigkeit zur Entscheidungsklasse korrekt identifiziert. Siehe §0(i) Boundary Enforcement und Metakognitive Verifikation.
Einwand. Das Vertrauen in einen Laufzeitservice verlagert die Angriffsfläche, anstatt sie zu beseitigen.
Antwort. Das Framework behauptet nicht, dass Laufzeitdienste unhackbar sind. Es behauptet, dass ein Missbrauch nachweisbar ist und dass diese Nachweise den Schadensumfang begrenzen.
Wie eine Sicherheitsverletzung aussieht. Entweder wird der Dienstcode ausgenutzt – ein Angreifer erlangt Zugriff auf die Abfrage, um Aktionen außerhalb der Richtlinie zu genehmigen – oder der Richtlinienstatus, den der Dienst abfragt, wird umgeschrieben – ein Angreifer ändert, welche Entscheidungsklassen zur menschlichen Genehmigung weitergeleitet werden. In beiden Fällen ist es das Ziel des Angreifers, eine „Weiterleitung an den Menschen“-Entscheidung in eine „automatische Genehmigung“-Entscheidung umzuwandeln, ohne dass der Betreiber dies bemerkt.
Was ist gefährdet? Entscheidungen, die das Framework andernfalls zur menschlichen Genehmigung weitergeleitet hätte – Werturteile, irreversible Vorgänge, mandantenübergreifender Datenzugriff. Der Schadensumfang ist durch das begrenzt, was der Intercept bereits genehmigen durfte: Das Framework erteilt Genehmigungsberechtigungen, keine neuen Privilegien zur Ausführung von Aktionen. Ein ausgenutzter Intercept kann keine Daten exfiltrieren, auf die der Agent von vornherein keinen Zugriff hatte; er kann nur Aktionen innerhalb des bestehenden Zuständigkeitsbereichs des Agenten fälschlicherweise genehmigen.
Abhilfemaßnahmen. Drei Eigenschaften kommen zusammen. (i) Jede Framework-Entscheidung wird in den Audit-Trail des Sovereign-Records geschrieben – kryptografisch signiert, nur anhängbar, föderativ an Peers repliziert –, sodass eine nachträgliche forensische Analyse rekonstruieren kann, was genehmigt wurde, durch welche Version des Dienstes und unter welchem Richtlinienstatus. Das Zeitfenster für Sicherheitsverletzungen ist zeitlich und vom Umfang her begrenzt. (ii) Die Validierung durch Querverweise (§0(i)) erkennt Abweichungen zwischen beobachteten Genehmigungen und der deklarierten Richtlinie nahezu in Echtzeit und deckt Verstöße auf, bevor sie zur Normalität werden. (iii) Die Replikation innerhalb der Föderation verhindert, dass ein Angreifer, der einen Knoten kontrolliert, Datensätze rückwirkend löscht; ein Überlaufen erfordert die Kollaboration mit der Föderation, nicht die Kompromittierung eines einzelnen Dienstes.
Der Vertrauensanker kann versagen, aber der Ausfall ist begrenzt, beobachtbar und forensisch rekonstruierbar – dasselbe Architekturmuster wie bei der Zertifikatstransparenz für die TLS-PKI: Der Vertrauensanker (eine Zertifizierungsstelle) kann kompromittiert werden, aber das Audit-Protokoll der ausgestellten Zertifikate macht die Kompromittierung global sichtbar.
Die Überlebensstrategie ist mehrschichtig. Die Laufzeitdienste des Frameworks (BoundaryEnforcer, die §0(i)-Primitiven) sind agentenorientiert: Sie schränken ein, was der Agent autorisieren kann. Die Sovereign-Records-Architektur (Paper A) ist substratorientiert: Sie stellt sicher, dass die Datensätze den Agenten überdauern, unabhängig davon, ob der Agent das Tor umgeht. Siehe „Architectural Alignment“ §7.4 (Überlebensfähigkeit unabhängig von der Eindämmung des Agenten) und §7.5 (die Angriffsfläche der sozialen Ebene, die das Substrat nicht schließt – Überredung, massenkoordinierte Identitätsfälschung, synthetisierte Zustimmung – hier als offene Grenze bezeichnet). Das der Audit-Kette zugrunde liegende PKI-Signaturschema hat einen Horizont der Quantenanfälligkeit (10–30 Jahre); die NIST-Standards für postquanten-sichere Signaturen wurden im August 2024 fertiggestellt, und der Migrationspfad folgt den Standards, wobei Fälschungen auf Datensatzebene selbst auf einem CRQC kostspielig sind und Föderations-/Portabilitätsmechanismen nicht von der Signaturintegrität abhängen. Siehe Paper A §5.3.
Siehe §II Punkt 5; §0(i) Querverweisvalidierung.
Einwand. Die Grenzen der Entscheidungsklassen legen aktuelle Werte fest; die Werte von Gemeinschaften entwickeln sich weiter, was das Framework anfällig macht.
Antwort. Entscheidungsklassen sind Konfiguration, keine Architektur. Das Rahmenwerk stellt den Intercept-Mechanismus bereit; welche Aktionsklassen zur menschlichen Genehmigung weitergeleitet werden, ist pro Mandant vom Betreiber editierbar (§III Punkt 3 – anwendergesteuerte Governance). Wenn Stakeholder innerhalb eines Governance-Bereichs unvereinbare Grenzpositionen vertreten, strukturiert die Primitive zur Orchestrierung pluralistischer Beratungen die Beratung, anstatt einen Gewinner zu bestimmen. Das Rahmenwerk ist darauf ausgelegt, sich entwickelnde Werte zu beherbergen, nicht sie einzufrieren. Siehe §0(i) Pluralistische Deliberationsorchestrierung; §III Punkt 3.
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Die in diesem Artikel genannten Referenzimplementierungen sind separat lizenziert: das Tractatus unter der European Union Public Licence v1.2 (EUPL-1.2) für den Code und CC BY 4.0 für die Dokumentation. Die Code-Basen Village und Community sind proprietär und nicht zur Weiterverwendung lizenziert.
Vorgeschlagene Zitierweise: Stroh, J. G. (2026). Ein zivilgesellschaftlicher Vorschlag für souveräne und föderierte agentische KI in Aotearoa New Zealand (v1.2, Mai 2026, überarbeitet gemäß Ted Howards Korrespondenz zu v1.1). My Digital Sovereignty Ltd. https://agenticgovernance.digital/papers/aotearoa-nz-agentic-ai-framework-v1.2-may-2026.html
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